Gericht: «Luxuriöse» Kreuzfahrt-Suite darf nicht abgewohnt sein

| Tourismus Tourismus

Wer eine teure Kreuzfahrt in einer luxuriösen Suite bucht, darf einen entsprechenden Standard erwarten. Ansonsten ist eine Minderung des Reisepreises angemessen. Als Beweis für Mängel kann es ausreichen, wenn der Urlauber die Kabine fotografiert, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 11 U 167/19).

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger für sich und seine Ehefrau eine Nordatlantik-Kreuzfahrt für 21 978 Euro gebucht - ohne Flug. Im Reisekatalog hieß es: «Willkommen in Ihrer Suite - ein traumhafter Ort, an dem Sie rundum entspannen können.» Außerdem wurden die Kabinen als «luxuriöse Rückzugsorte» beworben, es war weiterhin «von Ihrer ganz persönlichen Luxus-Oase» die Rede.

Dies konnte der Urlauber in seiner Kabine nicht erkennen und fertigte zum Beweis eine Reihe von Fotos an. Diese zeigten unter anderem einen verfärbten Teppichboden, Rost an den Türgriffen und Schimmel an den Fenstern. Mit den Bildern klagte der Mann auf eine Minderung des Reisepreises. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, doch das Oberlandesgericht kam zu einer anderen Bewertung.

Es reiche nicht aus, wenn der Reiseveranstalter die auf den Fotos gezeigten Mängel pauschal bestreite. Er müsse stattdessen erklären, warum die Bilder angeblich nicht das zeigten, was sie belegen sollten - und wie der tatsächliche Zustand der Kabinen ausgesehen habe. Dies konnte der Veranstalter aber nicht. Allerdings hatte er durch die Beschreibung im Katalog den luxuriösen Charakter der Reise betont. Dieser vertraglichen Verpflichtung war er nicht nachgekommen.

Das Oberlandesgericht verwies hier auch auf den überdurchschnittlich hohen Reisepreis, der einen erhöhten Qualitätsstandard begründe - und die Schwelle für das Vorliegen eines Mangels senke.

Eine Mängelanzeige vonseiten der Urlauber war in diesem Fall nach Ansicht des Gerichts nicht nötig. Da alle anderen Kabinen des Schiffs ausgebucht waren, hätten der Kläger und seine Frau ohnehin nicht umziehen können. Und leicht zu beheben waren die aufgezeigten Mängel auch nicht. Der Teppichbelag zum Beispiel hätte von Handwerkern aufwendig ausgewechselt werden müssen.

Am Ende einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Der Veranstalter zahlte dem Kläger laut Beschluss 6000 Euro.

Über die Entscheidung aus dem März 2020 berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht Aktuell» (Ausgabe 1/2021). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundeswettbewerb Nachhaltige Tourismusdestinationen geht in die vierte Runde. Ab sofort können sich Tourismusorganisationen aus Orten, Regionen und Städten in ganz Deutschland bewerben, die an einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Destinationsentwicklung arbeiten.

Hilton hat seinen Trends Report 2027 veröffentlicht. Die Untersuchung beschreibt, wie sich das Reiseverhalten deutscher Urlauber im kommenden Jahr verändern könnte. Im Mittelpunkt stehen Flexibilität, Erholung, persönliche Entwicklung und Vertrauen.

Dass München für Deutschland ins Rennen um Olympische und Paralympische Spiele geht, hat im Freistaat eine Welle der Euphorie ausgelöst. Auch das Gastgewerbe begrüßte die Entscheidung als starkes Signal für die Landeshauptstadt und den Freistaat.

Die Deutschen planen für diesen Herbst weniger Urlaubsreisen als vor einem Jahr. Das zeigen die aktuellen Ergebnisse des Urlaubsplanungsindex des Deutschen Instituts für Tourismusforschung in Kooperation mit dem Deutschen Tourismusverband.

Royal Caribbean Group hat eine Vereinbarung über eine 50-prozentige Beteiligung an Sandals und Beaches Resorts unterzeichnet. Der Abschluss der rund drei Milliarden US-Dollar teuren Transaktion wird für Anfang 2027 erwartet.

Das im Mai eröffnete temporäre Erlebnis-Dorf des Erdbeer-Unternehmens Karls in Wernigerode im Harz soll 2027 in die Verlängerung gehen. Zunächst wird es aber nach den Herbstferien Anfang November schließen.

Lonely Planet zählt Dessau zu seinen Reisezielen für 2027. Autor Anthony Ham stellt das Bauhaus und dessen Einfluss auf die Alltagsarchitektur in den Mittelpunkt.

Die Aktien mehrerer Reiseplattformen haben nach dem Start von Metas KI-Assistent Muse nachgegeben. Analysten befassen sich mit möglichen Folgen für das Geschäft mit Reisebuchungen.

Eine aktuelle Studie der Deutschen Zentrale für Tourismus bestätigt die Bedeutung der Vereinigten Staaten als wichtigsten Überseemarkt für den deutschen Tourismus. Trotz gestiegener Kostensensibilität bleiben die Ankünfte stabil auf dem Niveau des Vorjahres.

Die Ferienparkkette Center Parcs prüft die Errichtung eines großen Ferienparks im Lausitzer Seenland. Das Projekt auf Brandenburger Seite solle zwischen Sedlitzer See und Partwitzer See auf rund 90 Hektar Fläche 500 bis 700 Ferienhäuser umfassen.