Hamburg-Touristen wieder willkommen - Hafenrundfahrten erlaubt

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Nach siebenmonatiger Zwangspause wegen Corona können Touristen nun wieder in Hamburg übernachten. Mit Inkrafttreten einer neuen Corona-Verordnung am Dienstag um 0.00 Uhr dürfen Betreiber von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen privat reisende Gäste empfangen. Voraussetzung sind die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein, ein Schnelltest nur 12 Stunden. Die Betriebe dürfen nur 60 Prozent ihrer Kapazität nutzen. Verboten ist weiterhin, privaten Wohnraum an Touristen zu vermieten.

Hamburgs Clubs, Bars und das Rotlicht müssen dagegen weiter auf eine Öffnung warten. «Wir haben durchaus noch Infektionsaktivität, deshalb werden wir das in den kommenden Wochen noch beobachten müssen», hatte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Freitag gesagt.

Der DEHOGA erwartet zunächst keinen Gästeansturm in der Hansestadt. Es fehlten viele Gründe für eine Reise nach Hamburg, so Vizepräsident Niklaus Kaiser von Rosenburg. «Es gibt kein Musical, keine Events, keinen Hafengeburtstag, nur staatliche Kultur und auch die mit starken Einschränkungen.» Allerdings sind Hafen- und Stadtrundfahrten wieder erlaubt.

Weitere Lockerungen gibt es im Sportbereich: 20 Erwachsene können gemeinsam im Freien trainieren, in geschlossenen Innenräumen ist kontaktfreier Sport von maximal zehn Personen nach Vorlage eines negativen Tests zulässig. Getestete, Genesene und vollständig Geimpfte dürfen auch in Fitnessstudios trainieren oder Yogastudios besuchen, wobei nur eine Person je zehn Quadratmeter Fläche eingelassen werden darf. Kinder dürfen ohne zahlenmäßige Begrenzung und Corona-Test Turnhallen und Sportplätze nutzen. Sportveranstaltungen können mit bis zu 650 Zuschauern stattfinden.

Die neue Corona-Verordnung des Senats sieht weitere Lockerungen vor. Diese fallen aber weitaus vorsichtiger aus als in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. So dürfen sich in Hamburg weiterhin nur fünf Menschen privat treffen, allerdings nun aus fünf verschiedenen Haushalten. In den Nachbarländern sind seit Montag Treffen von zehn Personen erlaubt.

In Niedersachsen dürfen bei einer Inzidenz unter 35 sogar Bars, Diskotheken und Clubs wieder öffnen, wenn auch nur mit 50-prozentiger Kapazität. Besucher brauchen ein negatives Testergebnis, es gibt aber keine Maskenpflicht. In Schleswig-Holstein ist unter Auflagen Prostitution erlaubt - bei Erfassung der Kontaktdaten sowie mit Hygienekonzept für Freier und Prostituierte.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Hamburg lag am Montag nach Angaben Robert Koch-Instituts bei 21,3, in Niedersachsen bei 23,3 und in Schleswig-Holstein bei 18,1. (dpa)


 

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