Reisen oder nicht reisen? Das gilt bei Stornierungen

| Tourismus Tourismus

Wer eine Urlaubsreise gebucht hat, kann vom dynamischen Pandemiegeschehen überrascht werden. Das zeigt gerade das aktuelle Beispiel Portugal. Die Einstufung als Corona-Risikogebiet oder - wie in diesem Fall - sogar als Virusvariantengebiet kann dann nachdenklich machen: Wie wird sich die Situation weiter entwickeln? Muss ich jetzt schon reagieren, wenn ich später im Jahr dorthin will?

«Die Situation ist aktuell sehr dynamisch», sagt Reiserechtsexperte Jan Philipp Stupnanek von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Wichtigste sei, sich die Auskünfte zur Lage sowie Infos der Reiseveranstalter anzuschauen und aktiv wegen bereits bestehender Buchungen nachzufragen. Einige Anbieter haben im Falle Portugals bereits Reisen bis zum 31. Juli 2021 abgesagt und bieten gebührenfreie Stornierungen und Umbuchungen an.

Pauschalreisende, die in jedem Fall verreisen möchten, könnten die weitere Entwicklung abwarten, sagt Stupnanek. Findet dann eine Pauschalreise wegen der äußeren Umstände nicht statt, sei eine kostenfreie Stornierung grundsätzlich möglich. Findet sie aber statt und nur der Reisende will plötzlich nicht mehr oder fühlt sich unsicher, sind dies keine Gründe für eine gesetzlich vorgesehene kostenlose Stornierung. Es gelten dann die Vertragsbedingungen.

Reisewarnung als starkes Indiz

Wer jetzt schon weiß, dass er zum Beispiel keinesfalls mehr nach Portugal will, kann gemäß den Bedingungen seines Reisevertrags stornieren. Er muss dann aber - sofern eine kostenlose Stornierung nicht möglich ist - die entsprechenden Kosten tragen. Da kann frühes Stornieren im Rahmen einer Preisstaffel eventuell kostengünstiger sein. Kostenlose Stornos seien nur möglich, wenn es vertraglich so festgehalten wurde. Oder aber bei Pauschalreisen, wenn unvermeidbare außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beinträchtigen.

Ein starkes Indiz für das Vorliegen solcher Umstände ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, so Stupnanek. Das sei aber immer vom Einzelfall abhängig. Ob wie jetzt beim Beispiel Portugals die Ausrufung als Virusvariantengebiet bereits ebenfalls entsprechend gewertet werde, sei höchstrichterlich noch nicht entschieden, sagt der Jurist.

Unterschiede zwischen Pauschal- und Individualreise

«Auch eine Kontaktaufnahme zum entsprechenden Reiseveranstalter ist sinnvoll. Dieser hat vielleicht bereits eine Planung für spätere Zeiträume, und man kann gegebenenfalls einvernehmlich eine Lösung finden», sagt der Reiserechtsexperte.

Anders als bei Pauschalreisen haben Touristen bei Individualreisen, bei denen sie selbst die einzelnen Leistungen wie Hotel oder Flug gebucht haben, im Stornofall nur dann Anspruch auf eine kostenlose Stornierung, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Andernfalls habe der Anbieter einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen - das sind bei Flügen zum Beispiel die Steuern und Gebühren sowie personenbezogenen Entgelte etwa für Übergepäck.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Urlaub in Schleswig-Holstein steht bei vielen Deutschen weiter hoch im Kurs. Doch wegen der höheren Lebenshaltungskosten zögern viele mit einer Buchung. Die Touristiker beobachten das mit Sorge.

Neue Reiseformate wie Zero-Day-Trips, regionale Meetings und hybride Veranstaltungen verändern nach Angaben der Initiative Chefsache Business Travel die Planung von Geschäftsreisen. Unternehmen bündeln Reisen stärker und richten sie gezielter auf konkrete geschäftliche Ziele aus.

Mehr als dreimal so viele Touristen wie griechische Einwohner strömten 2025 in das Urlaubsland. Auf Jetset-Inseln wie Santorini oder Mykonos bringt der Rekord-Tourismus die Infrastruktur ans Limit.

Eine aktuelle Auswertung von Fit Reisen analysiert das Suchinteresse für Ayurveda-Angebote in Europa. Dabei zeigt sich eine starke Präferenz für deutsche Regionen sowie eine Verschiebung hin zu mediterranen Zielen infolge der Iran-Krise.

Eine Studie des Technologieunternehmens Amadeus sieht weltweit eine hohe Offenheit vieler Reisender gegenüber künstlicher Intelligenz und digitalen Mobilitätsdiensten. Gleichzeitig bleiben Sprachbarrieren, Zusatzkosten und unzureichende Informationen häufig genannte Probleme im Reiseverkehr.

Fast die Hälfte der Passagierflüge, die auf deutschen Hauptverkehrsflughäfen starten oder landen, sind auf Kurzstrecken unterwegs. Die häufigste Verbindung war 2025 die zwischen Frankfurt/Main und London-Heathrow.

Wenn Eltern oder Großeltern mit Kindern auf Reisen gehen, heißt das Ziel besonders oft Schleswig-Holstein: Bei Urlaubern mit kleinen Kindern lag das nördlichste Bundesland in den Jahren 2023 bis 2025 in Deutschland an erster Stelle vor Mecklenburg-Vorpommern.

Der Plattformbetreiber Airbnb plant den Ausbau zu einem umfassenden Dienstleistungsmarktplatz nach dem Vorbild von Amazon und integriert im Sommer 2026 neben tausenden Boutique-Hotels auch Mietwagen, Gastronomieangebote zur Fußball-Weltmeisterschaft sowie neue KI-Werkzeuge in seine Anwendung.

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des BTW zeigt, dass wirtschaftliche Sorgen und steigende Kosten das Reiseverhalten der Bundesbürger belasten. Der Verband fordert angesichts sinkender Buchungsbereitschaft politische Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums.

Eine Untersuchung von Urlaubstracker zeigt große regionale Unterschiede bei kostenfreien Attraktionen auf europäischen Inseln. Während Malta die höchste Gesamtdichte an kostenlosen Angeboten aufweist, punkten andere Destinationen mit umfangreichen Strand- oder Wanderwegenetzen.