Reiserecht: Wenn der Urlaub wegen einer Warnleuchte ausfällt

| Tourismus Tourismus

Wenn eine Airline einen Flug wegen einer defekten Warnleuchte annulliert, muss sie den Passagieren eine Entschädigung zahlen. Fällt die gesamte Reise eines Kunden ins Wasser, weil kein Ersatzflug freie Plätze hat, muss die Fluggesellschaft auch die Stornokosten für das Hotel tragen. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 31 C 2052/18 (15)).

In dem verhandelten Fall ging es um einen Kurzurlaub von wenigen Tagen in Marseille. Der Flug ab Frankfurt musste wegen einer defekten Warnleuchte im Flieger annulliert werden. Zunächst deutete die Leuchte auf ein mögliches Feuer hin, was sich jedoch als Fehlalarm herausstellte. Der Flug fiel trotzdem aus. Vor dem Nachtflugverbot am Abend konnte keine andere Maschine abheben. Weil der Kläger auch nicht auf einen Flug am nächsten Tag umgebucht werden konnte, sagte er den Urlaub ab. Im Hotel fielen Stornogebühren an.

Der Mann bekam von der Fluggesellschaft die Ticketkosten erstattet. Er forderte vor Gericht aber auch eine Entschädigung von zweimal 250 Euro für sich und seine Begleitung sowie eine Erstattung der Hotel-Stornokosten von 307,57 Euro. Die Airline berief sich auf außergewöhnliche Umstände, die von der Zahlung befreien würden.

Das Gericht gab dem Kläger Recht. Die defekte Warnleuchte und die weiteren Verzögerungen im Betriebsablauf seien keinesfalls als außergewöhnlicher Umstand zu werten. Der Reisende bekam sowohl die Entschädigung nach EU-Recht als auch die Stornokosten erstattet.

Über das Urteil berichtet die Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Ausgabe 4/2019).  (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Während die Zahl der mehrtägigen Reisen 2025 insgesamt zurückging, legten die Geschäftsreisen um 10,5 Prozent auf 41 Millionen zu. Auch die Inlandsreisen erreichten mit 169 Millionen einen Rekordwert.

Nur fünf Prozent der Reisenden können echte Destinationsfotos sicher von KI-Bildern unterscheiden. Tennessee reagiert mit einem Echtheitssiegel. Auch für Hotels und Touristiker in Europa ist das Thema relevant: Seit August gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Inhalte.

Früher war kostenloses Essen an Bord auch in der Economy ein Standard. Das gilt längst nicht mehr. Heute ist alles individueller, vieles kostet. Eine Sache aber könnte künftig häufiger gratis sein.

Eine Auswertung von Standortmetadaten weist St. Peter-Ording als meistfotografierten Strand Deutschlands aus. Die Ostsee stellt zwar die Mehrheit der Plätze in den Top 10, die Spitzenränge werden jedoch von Nordseestränden belegt.

Eine Studie der ITB Berlin analysiert Veränderungen bei der Reisesicherheit von LGBTQ-Reisenden. Während Länder wie Kanada und die Niederlande hohe Werte erzielen, verschlechtert sich die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Akzeptanz in den USA.

Großveranstaltungen spielen laut einer US-Umfrage von American Express eine große Rolle bei Geschäftsreisen. Gleichzeitig steigt unter den Befragten die angegebene Nutzung von KI-Werkzeugen; anhand eigener Transaktionsdaten nennt American Express zudem acht Reiseziele mit wachsendem Geschäftsreiseaufkommen.

Immer mehr Touristen aus Südeuropa verbringen ihren Sommerurlaub im Schwarzwald. Die Region punktet mit kühleren Temperaturen - und profitiert von einem Trend.

Eine Analyse untersucht das Suchinteresse an FKK-Themen in 78 deutschen Großstädten und zeigt deutliche Unterschiede zwischen Küstenregionen und Binnenland. Rostock belegt im Gesamtranking den ersten Platz.

TUI hält trotz geopolitischer Belastungen an seiner Jahresprognose fest. Insbesondere der Iran-Krieg und Sonderfaktoren beeinträchtigten die Ergebnisse in den einzelnen Geschäftsfeldern.

Anstatt auf Reiseverzicht zu setzen, bevorzugen Reisende zunehmend nachhaltigere Alternativen innerhalb ihrer Reiseplanung. Die Zahlungsbereitschaft für nachhaltige Angebote wächst, Nachhaltigkeitssiegel gewinnen an Bedeutung.