Reiserechtler: Kein Geld zurück wegen Impf- und Testvorschriften

| Tourismus Tourismus

Es ist eine Entwicklung, die in Europa um sich greifen könnte: Reisende, die nicht geimpft sind, dürfen bestimmte Angebote vor Ort nicht mehr nutzen. Es sei denn, sie weisen einen tagesaktuellen, womöglich kostenpflichtigen Negativtest vor.

So beschloss Griechenland, dass in geschlossenen Räumen von Kinos, Theatern und Gastronomie künftig nur noch Geimpfte Platz nehmen dürfen. Und in Frankreich ist der Eintritt zu Kulturstätten ab 21. Juli nicht mehr ohne Nachweis möglich. Ab August wird der Zugang zu Fernzügen, Reisebussen, Restaurants und Cafés ohne den sogenannten Gesundheitspass verwehrt. Dann wird also ein negativer Corona-Test, ein Impfnachweis oder ein Genesungsnachweis nötig. Ist der Veranstalter in der Pflicht?

Nun fragen sich manche: Bekomme ich als Pauschalurlauber in diesem Fall einen Teil meines gezahlten Geldes zurück? Kann ich die Testkosten dem Veranstalter in Rechnung stellen?

Der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover macht Urlauberinnen und Urlaubern in dieser Frage wenig Hoffnung. «Ich bin der Auffassung, dass solche Regeln hinzunehmen sind», sagt Degott. «Das fällt unter das allgemeine Lebensrisiko während einer Pandemie.»

Auch wenn es zu dieser konkreten Frage noch keine Gerichtsurteile gibt, so doch zu vergleichbaren Fällen aus der ersten oder zweiten Corona-Welle. Etwa zur Maskenpflicht am Urlaubsort. Hier lautete das Urteil meist: Der Veranstalter trägt nicht die Verantwortung für behördlich angeordnete Schutzmaßnahmen.

«Der Reiseveranstalter ist nur dazu verpflichtet, den Reisevertrag zu erfüllen», sagt Degott. Der umfasst in den meisten Fällen nur den Transport, die Hotelunterbringung und die dortige Verpflegung. Ein Preisminderungsanspruch ergebe sich also nicht.

Veranstalter muss Versprechen erfüllen - mehr nicht

«Minderung ist immer Soll-Ist-Vergleich», erklärt Degott. «Der Urlauber zahlt 100 Prozent für 100 Prozent der Leistung. Leistet der Veranstalter nicht zu 100 Prozent, gibt es Geld zurück.» Es zählt hier immer, was der Reiseveranstalter versprochen hat und dem Kunden entsprechend schuldet. Dass Museen und Restaurants am Urlaubsort auch Ungeimpfte ohne Corona-Test einlassen, fällt nicht darunter.

Etwas anders könnte die Frage zu bewerten sein, sofern das Hotel selbst im eigenen Restaurant nur Geimpfte bedienen darf. «Der Veranstalter kann dann nicht sagen: Die Verpflegung ist jetzt gestrichen. Er muss Abhilfe schaffen», sagt Degott - also die Gäste anders versorgen. Ergibt sich hier ein Minderungsanspruch? «Das halte ich für schwierig», so die Einschätzung des Experten.

Ist der Corona-Test wie in Frankreich nicht umsonst, kann sich ein Pauschaltourist das Geld laut Degott nicht vom Veranstalter zurückholen. «Diese zusätzlichen Kosten muss man in Kauf nehmen.»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Urlaub in Schleswig-Holstein steht bei vielen Deutschen weiter hoch im Kurs. Doch wegen der höheren Lebenshaltungskosten zögern viele mit einer Buchung. Die Touristiker beobachten das mit Sorge.

Neue Reiseformate wie Zero-Day-Trips, regionale Meetings und hybride Veranstaltungen verändern nach Angaben der Initiative Chefsache Business Travel die Planung von Geschäftsreisen. Unternehmen bündeln Reisen stärker und richten sie gezielter auf konkrete geschäftliche Ziele aus.

Mehr als dreimal so viele Touristen wie griechische Einwohner strömten 2025 in das Urlaubsland. Auf Jetset-Inseln wie Santorini oder Mykonos bringt der Rekord-Tourismus die Infrastruktur ans Limit.

Eine aktuelle Auswertung von Fit Reisen analysiert das Suchinteresse für Ayurveda-Angebote in Europa. Dabei zeigt sich eine starke Präferenz für deutsche Regionen sowie eine Verschiebung hin zu mediterranen Zielen infolge der Iran-Krise.

Eine Studie des Technologieunternehmens Amadeus sieht weltweit eine hohe Offenheit vieler Reisender gegenüber künstlicher Intelligenz und digitalen Mobilitätsdiensten. Gleichzeitig bleiben Sprachbarrieren, Zusatzkosten und unzureichende Informationen häufig genannte Probleme im Reiseverkehr.

Fast die Hälfte der Passagierflüge, die auf deutschen Hauptverkehrsflughäfen starten oder landen, sind auf Kurzstrecken unterwegs. Die häufigste Verbindung war 2025 die zwischen Frankfurt/Main und London-Heathrow.

Wenn Eltern oder Großeltern mit Kindern auf Reisen gehen, heißt das Ziel besonders oft Schleswig-Holstein: Bei Urlaubern mit kleinen Kindern lag das nördlichste Bundesland in den Jahren 2023 bis 2025 in Deutschland an erster Stelle vor Mecklenburg-Vorpommern.

Der Plattformbetreiber Airbnb plant den Ausbau zu einem umfassenden Dienstleistungsmarktplatz nach dem Vorbild von Amazon und integriert im Sommer 2026 neben tausenden Boutique-Hotels auch Mietwagen, Gastronomieangebote zur Fußball-Weltmeisterschaft sowie neue KI-Werkzeuge in seine Anwendung.

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des BTW zeigt, dass wirtschaftliche Sorgen und steigende Kosten das Reiseverhalten der Bundesbürger belasten. Der Verband fordert angesichts sinkender Buchungsbereitschaft politische Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums.

Eine Untersuchung von Urlaubstracker zeigt große regionale Unterschiede bei kostenfreien Attraktionen auf europäischen Inseln. Während Malta die höchste Gesamtdichte an kostenlosen Angeboten aufweist, punkten andere Destinationen mit umfangreichen Strand- oder Wanderwegenetzen.