"Sozial unerwünschtes Verhalten" - Reisende müssen beim Check-in nicht drängeln

| Tourismus Tourismus

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte zwei Stunden vor Abflug am Flughafen sein - diese Faustregel kennen die meisten. Aber was ist, wenn man den Flug dann trotzdem verpasst? Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Celle (vom 24.09.2025 – 11 U 31/25) zeigt, dass der Reiseveranstalter hier eine Verantwortung trägt - und Passagiere nicht drängeln müssen, um ihren Flug zu bekommen. 

Im konkreten Fall sollte der Flug der Betroffenen planmäßig um 6.55 Uhr abheben. Die Reisenden hatten sich ihren Angaben nach um 4.50 Uhr am Flughafen eingefunden, als dort auch mit dem Check-in begonnen wurde. Etwa zehn Minuten später habe ein zweiter Schalter geöffnet. Eingecheckt wurde demnach für zwei Flüge, die kurz nacheinander abheben sollten. 

An beiden Schaltern hätten etwa 150 Passagiere gewartet. Bis die beiden Reisenden eingecheckt waren, sei etwa eine Stunde vergangen. Die Sicherheitskontrolle habe nochmals etwa 50 Minuten gedauert. Als sie weitere 5 Minuten später an ihrem Gate waren, war dieses bereits geschlossen - sie hatten ihren Flug verpasst. 

Die zuständige Airline versagte den beiden darüber hinaus die Umbuchung auf einen späteren Flug, sodass sie in der Konsequenz ihre Reise nicht antreten konnten. Der Fall landete vor Gericht. 

Unerwünschtes soziales Verhalten ist nicht zumutbar

Das Gericht stellte fest, dass die dargestellten Verzögerungen beim Check-in und das daraus resultierende Verpassen des Fluges einen Reisemangel darstellen würden. Grundsätzlich hafte der Veranstalter für den Erfolg einer Reise und trage somit auch das Risiko, wenn etwas nicht gelinge - wie in diesem Fall durch die ungeeignete Organisation der beauftragten Airline. 

Außerdem hob das Gericht hervor, dass die Reisenden ihre Mitwirkungspflichten nicht verletzt hätten - auch Drängeln sei nicht zumutbar gewesen und gelte als «sozial unerwünschtes Verhalten». Außerdem hätten durch den zeitnahen Start beider Maschinen alle Wartenden in derselben Lage gesteckt. Zu guter Letzt verwies das Gericht auf geltendes Europarecht. Laut Fluggastrechteverordnung dürfe der Check-in maximal 45 Minuten in Anspruch nehmen.

Das Gericht wies neben einem Anspruch auf Erstattung des Reisepreises abschließend noch auf die Möglichkeit eines Entschädigungsanspruchs hin - für die vergeblich aufgewendete Urlaubszeit. 

Ein Urteil wurde zunächst nicht gefällt, da die beiden Passagiere ihre Darlegungen noch beweisen müssen, etwa durch geeignete Zeugenaussagen. Das OLG Celle regte zudem einen Vergleich zur Beilegung des Rechtsstreits an - gegen eine Zahlung von etwa 6.200 Euro an die Betroffenen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland meldet einen Rekordwert an Beschwerden. Reisefrust bleibt der häufigste Anlass für Verbraucheranfragen, wobei die Zahl der Beratungen in Deutschland im vergangenen Jahr um 25 Prozent gestiegen ist.

Die aktuelle Preisanalyse von PiNCAMP für das Jahr 2026 weist Deutschland als eines der günstigsten Campingländer Europas aus. Besonders bei Luxusstandorten und Küstenlagen profitiert der Markt von einer stabilen Preisstruktur im Vergleich zu Südeuropa.

Die Lust auf Natururlaub in Deutschland wächst: Laut aktuellen Airbnb-Daten steigen die Suchanfragen für Ostern um über 25 Prozent. Neben Klassikern wie Garmisch-Partenkirchen rücken 2026 auch überraschende Ziele in das Visier der Reisenden.

Frühstück gilt gemeinhin als wichtigste Mahlzeit des Tages – doch in der Welt der Luxus‑Hotellerie kann dieser erste Gang zu einem wahren Erlebnis der Extraklasse werden. In einigen Top‑Hotels sind die Preise für Frühstückserlebnisse jenseits dessen, was die meisten Reisenden kennen. Wir haben uns umgesehen.

Die aktuelle Umsatzsteuerstatistik für 2024 belegt ein deutliches Umsatzplus gegenüber 2019 in allen Bundesländern. Dennoch bleibt die Zahl der Betriebe vor allem in der Hotellerie und in ländlich geprägten Regionen weiterhin deutlich hinter dem Vorkrisenniveau zurück. Aktuelle Zahlen aus der Branche.

Der Krieg in Nahost verunsichert viele Urlauber. Doch wie reagieren die Deutschen? Eine Umfrage, Branchenstimmen und Einblicke aus der Region zeigen, welche Folgen der Konflikt für den Tourismus hat.

Eine aktuelle Analyse von 66 europäischen Flughäfen zeigt gravierende Unterschiede bei der Anbindung an die Innenstädte. Während Málaga und Vilnius durch Schnelligkeit und niedrige Preise überzeugen, bilden Standorte wie München aufgrund hoher Kosten das Schlusslicht im Ranking.

Eine aktuelle Untersuchung von TUI analysiert die attraktivsten Destinationen für alleinreisende Frauen. Während Finnland und Schweden das Gesamtranking anführen, zeigen sich bei Sicherheit und medizinischer Versorgung deutliche regionale Schwerpunkte innerhalb Europas und in Übersee.

Mit der Eröffnung der neuen Therme im Januar 2026 stärkt Oberstdorf seine Position als Gesundheitsdestination im Allgäu. Das 5.000 Quadratmeter große Objekt verbindet moderne Wellnessarchitektur mit der alpinen Natur und schafft ein wetterunabhängiges Angebot für Aktivurlauber und Einheimische.

Ist Übertourismus in Bayern eine Krise oder ein Managementfehler? Eine neue Studie des BZT zeigt, wie Reisende ihr Verhalten ändern und welche Strategien Gemeinden von Grainau bis München verfolgen, um die soziale Akzeptanz des Tourismus zu sichern.