Stornierung bei Reisewarnung nicht immer kostenlos

| Tourismus Tourismus

Wer bei einer Reisewarnung wegen hoher Corona-Zahlen seinen Pauschalurlaub stornieren will, muss damit rechnen, eventuell auf den Stornogebühren sitzen zu bleiben.

Nach üblicher Rechtssprechung werden eigentlich keine Stornogebühren fällig, wenn nach der Buchung eine Reisewarnung ausgesprochen wird. Das Amtsgericht Leipzig entschied in einem Fall nun anders: Es sprach einem Pauschalurlauber, der eine Reise nach Gran Canaria gebucht hatte, das Recht auf kostenlosen Rücktritt ab (Az.: 102 C 7217/20).

Die Begründung: Dem Kunden sei die Möglichkeit einer Reisewarnung bei der Buchung bekannt gewesen. 

Wie sah der Fall konkret aus?

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger über ein Reisebüro bei dem Veranstalter LMX im Juni 2020 eine Reise nach Gran Canaria für September 2020 gebucht. Anzahlung: 743 Euro.

Kurz vor der Reise dann forderte das Reisebüro wegen einer aktuell ausgesprochenen Reisewarnung für Spanien eine kostenfreie Stornierung an. Die Restzahlung für die Buchung mit einem Gesamtwert von mehr als 2400 Euro zog der Kläger mit der Begründung zurück, dass am Zielort zum Reisezeitpunkt außergewöhnliche Umstände aufgetreten seien. Diese beeinträchtigten die Durchführung der Pauschalreise erheblich. Der Kläger verwies dabei auf Paragraf 651h Absatz 3 BGB, in dem der Rücktritt vom Reisevertrag vor Reisebeginn geregelt ist.

Beim Amtsgericht Leipzig zog dieses Argument aber nicht. In einem Urteil vom 28. April 2021 erklärt es überraschend, dass die grundsätzliche Möglichkeit, dass für das Zielgebiet eine Reisewarnung ausgesprochen werden könnte, dem Kläger bei Reisebuchung bekannt war - und somit keine außergewöhnlichen Umstände darstellen. Eine kostenlose Stornierung komme somit nicht in Frage. Bereits Monate zuvor seien Reisewarnungen in großem Umfang für nahezu alle touristischen Zielgebiete ausgesprochen worden.

So durfte der Reiseveranstalter die Anzahlung von 743 Euro einbehalten. Zudem habe er Anspruch auf den vollen Stornobetrag, entschied das Leipziger Gericht. Gegen das Urteil kann der Kläger allerdings noch in Berufung gehen.

In der Pandemie ist Krise der Normalzustand

Wer eine Reise bucht, sollte sich während der Pandemie über die Möglichkeit der sich am Zielort verändernden Umstände bewusst sein, sagt auch Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. «Wer in einer Krisensituation eine Reise bucht, muss auch krisenbedingte Umstände hinnehmen», so der Jurist. Er empfiehlt, sich vorher genau über die Möglichkeiten eines Reiserücktritts zu informieren.

Fallen Stornogebühren an, sollten Reisende Gebrauch von seinem Auskunftsrecht machen, rät Degott. So seien Veranstalter verpflichtet dazu, genau aufzuführen, wie die entstandenen Stornokosten zusammengekommen sind. «Wenn der Veranstalter das nicht kann, dann entsteht auch kein Anspruch auf Stornoentschädigung». Über diesen Umweg bekomme man oft sein Geld doch zurück. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Während die Zahl der mehrtägigen Reisen 2025 insgesamt zurückging, legten die Geschäftsreisen um 10,5 Prozent auf 41 Millionen zu. Auch die Inlandsreisen erreichten mit 169 Millionen einen Rekordwert.

Nur fünf Prozent der Reisenden können echte Destinationsfotos sicher von KI-Bildern unterscheiden. Tennessee reagiert mit einem Echtheitssiegel. Auch für Hotels und Touristiker in Europa ist das Thema relevant: Seit August gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Inhalte.

Früher war kostenloses Essen an Bord auch in der Economy ein Standard. Das gilt längst nicht mehr. Heute ist alles individueller, vieles kostet. Eine Sache aber könnte künftig häufiger gratis sein.

Eine Auswertung von Standortmetadaten weist St. Peter-Ording als meistfotografierten Strand Deutschlands aus. Die Ostsee stellt zwar die Mehrheit der Plätze in den Top 10, die Spitzenränge werden jedoch von Nordseestränden belegt.

Eine Studie der ITB Berlin analysiert Veränderungen bei der Reisesicherheit von LGBTQ-Reisenden. Während Länder wie Kanada und die Niederlande hohe Werte erzielen, verschlechtert sich die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Akzeptanz in den USA.

Großveranstaltungen spielen laut einer US-Umfrage von American Express eine große Rolle bei Geschäftsreisen. Gleichzeitig steigt unter den Befragten die angegebene Nutzung von KI-Werkzeugen; anhand eigener Transaktionsdaten nennt American Express zudem acht Reiseziele mit wachsendem Geschäftsreiseaufkommen.

Immer mehr Touristen aus Südeuropa verbringen ihren Sommerurlaub im Schwarzwald. Die Region punktet mit kühleren Temperaturen - und profitiert von einem Trend.

Eine Analyse untersucht das Suchinteresse an FKK-Themen in 78 deutschen Großstädten und zeigt deutliche Unterschiede zwischen Küstenregionen und Binnenland. Rostock belegt im Gesamtranking den ersten Platz.

TUI hält trotz geopolitischer Belastungen an seiner Jahresprognose fest. Insbesondere der Iran-Krieg und Sonderfaktoren beeinträchtigten die Ergebnisse in den einzelnen Geschäftsfeldern.

Anstatt auf Reiseverzicht zu setzen, bevorzugen Reisende zunehmend nachhaltigere Alternativen innerhalb ihrer Reiseplanung. Die Zahlungsbereitschaft für nachhaltige Angebote wächst, Nachhaltigkeitssiegel gewinnen an Bedeutung.