Nazi-Parolen gegrölt - darf der Arbeitgeber kündigen?

| War noch was…? War noch was…?

Eine Gruppe junger Menschen grölt rassistische Parolen in einer Bar auf Sylt. Seitdem ein Video davon öffentlich wurde, wird nicht nur deutschlandweit über Rassismus debattiert, auch Polizei und Staatsschutz ermitteln mittlerweile wegen des Verdachts der Volksverhetzung (Tageskarte berichtete). Und: Einige Personen, die im Video identifizierbar sind, sollen von ihren Arbeitgebern eine Kündigung erhalten haben. 

Aber was gilt arbeitsrechtlich? Dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen, die sich auf potenziell rechtswidriges Verhalten im Privaten bezieht? 

Ganz so einfach ist es nicht. Eine Kündigung wegen privaten Verhaltens eines Arbeitnehmers sei nicht ohne weiteres möglich, wie Prof. Michael Fuhlrott in einer Mitteilung des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) erläutert. Was ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht, sei grundsätzlich Privatsache. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schulden lediglich ihre ordnungsgemäße Arbeitsleistung, aber kein Wohlverhalten in der Freizeit, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gelte im Grundsatz selbst in «derartig krassen Fällen wie bei dem aktuellen Geschehen», heißt es vom VDAA weiter. 

Besteht ein Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit?

Anders sieht es aus, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Handlungen außerhalb ihres Berufslebens «einen Bezug zum Arbeitsverhältnis» herstellen - und zum Beispiel Dienstkleidung tragen. Dann kann auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. «Das gleiche gilt, wenn ich über mein Profil in den sozialen Medien, das den Arbeitgeber nennt, solche Inhalte poste», so Fuhlrott.

Auch ein Pressesprecher oder CEO, die sich rassistisch äußern, müssen damit rechnen, dass aufgrund ihrer Funktion ein dienstlicher Bezug hergestellt wird - weil sie für die Öffentlichkeit mit einem Unternehmen «untrennbar» verbunden seien. Der Bezug zum Arbeitsverhältnis müsse aber je nach Einzelfall beurteilt werden, erklärt der Rechtsexperte.

«Dass eine Handlung keine Kündigung rechtfertigt, ist natürlich keine Aussage über die Rechtmäßigkeit einer solchen Äußerung», so Fuhlrott. Vielmehr gelte, dass solche Fälle durch das Strafrecht zu behandeln seien – und im Grundsatz nicht durch das Arbeitsrecht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die 20. Benefiz Gala von McDonald's Deutschland zugunsten der Kinderhilfe Stiftung verzeichnete einen Rekordbetrag. Der Erlös kommt den Ronald McDonald Häusern und Oasen zugute, welche Familien schwer kranker Kinder nahe den Spezialkliniken beherbergen.

Ein Abend mit verheerendem Ende: In einem Lokal befindet sich statt Champagner MDMA in einer Flasche. Ein Mann stirbt nach dem Trinken. Nun kommt ein 46-Jähriger vor Gericht.

Bald soll sich entscheiden, ob der an Krebs erkrankte Alfons Schuhbeck zurück ins Gefängnis muss. Das Landgericht München hatte den Fernsehkoch und Gastronomen im Juli unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt.

Die Polizei in Siegburg sah sich am Montagmorgen mit einem ungewöhnlichen Fall konfrontiert, nachdem eine Zeugin an der Wahnbachtalstraße den Diebstahl von gebrauchtem Frittierfett aus einem Restaurantlager meldete. Sowohl der Transporter als auch die Ölfässer wurden als Beweismittel beschlagnahmt.

Er hatte auf Millionen aus dem Erbe seiner Mutter gehofft, doch der Brauerei-Spross wird wohl weiter leer ausgehen. Zu einem Berufungsverfahren im Erbschaftsstreit wird es jedenfalls nicht kommen.

Ein leichter Tritt - schon ist der Job weg. Eine Abmahnung ist nicht nötig. Das geht aus einem aktuellen Fall hervor. Hier war ein Arbeitnehmer in Rage geraten, weil der Chef ihm das Handy verbot.

Das Magazin Merian präsentiert in der aktuellen Ausgabe eine kuratierte Auswahl der schönsten Weihnachtsmärkte Deutschlands für das Jahr 2025. Die Zusammenstellung beleuchtet sowohl Märkte mit jahrhundertealter Tradition als auch neue, teils unkonventionelle Adventserlebnisse.

Am späten Abend kam es in einem Burgerrestaurant im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel zu einer Schussabgabe, bei der ein Mitarbeiter schwer verletzt wurde. Der Täter ist laut Polizeiangaben vom Morgen weiterhin auf der Flucht.

Das Ermittlungsverfahren nach dem Hoteleinsturz in Kröv mit zwei Toten vom August 2024 zieht sich bis ins neue Jahr. Eine Einlassung des beschuldigten Statikers liege noch nicht vor, teilte die Staatsanwaltschaft Trier mit.

Ein Schwelbrand auf dem Flachdach des Cliff Hotels in Sellin erforderte den Einsatz mehrerer Freiwilliger Feuerwehren. Die Brandursache wird in den laufenden Dacharbeiten am Gebäude vermutet. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Klärung des genauen Hergangs aufgenommen, der Sachschaden wird auf etwa 15.000 Euro geschätzt.