Nazi-Parolen gegrölt - darf der Arbeitgeber kündigen?

| War noch was…? War noch was…?

Eine Gruppe junger Menschen grölt rassistische Parolen in einer Bar auf Sylt. Seitdem ein Video davon öffentlich wurde, wird nicht nur deutschlandweit über Rassismus debattiert, auch Polizei und Staatsschutz ermitteln mittlerweile wegen des Verdachts der Volksverhetzung (Tageskarte berichtete). Und: Einige Personen, die im Video identifizierbar sind, sollen von ihren Arbeitgebern eine Kündigung erhalten haben. 

Aber was gilt arbeitsrechtlich? Dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen, die sich auf potenziell rechtswidriges Verhalten im Privaten bezieht? 

Ganz so einfach ist es nicht. Eine Kündigung wegen privaten Verhaltens eines Arbeitnehmers sei nicht ohne weiteres möglich, wie Prof. Michael Fuhlrott in einer Mitteilung des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) erläutert. Was ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht, sei grundsätzlich Privatsache. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schulden lediglich ihre ordnungsgemäße Arbeitsleistung, aber kein Wohlverhalten in der Freizeit, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gelte im Grundsatz selbst in «derartig krassen Fällen wie bei dem aktuellen Geschehen», heißt es vom VDAA weiter. 

Besteht ein Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit?

Anders sieht es aus, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Handlungen außerhalb ihres Berufslebens «einen Bezug zum Arbeitsverhältnis» herstellen - und zum Beispiel Dienstkleidung tragen. Dann kann auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. «Das gleiche gilt, wenn ich über mein Profil in den sozialen Medien, das den Arbeitgeber nennt, solche Inhalte poste», so Fuhlrott.

Auch ein Pressesprecher oder CEO, die sich rassistisch äußern, müssen damit rechnen, dass aufgrund ihrer Funktion ein dienstlicher Bezug hergestellt wird - weil sie für die Öffentlichkeit mit einem Unternehmen «untrennbar» verbunden seien. Der Bezug zum Arbeitsverhältnis müsse aber je nach Einzelfall beurteilt werden, erklärt der Rechtsexperte.

«Dass eine Handlung keine Kündigung rechtfertigt, ist natürlich keine Aussage über die Rechtmäßigkeit einer solchen Äußerung», so Fuhlrott. Vielmehr gelte, dass solche Fälle durch das Strafrecht zu behandeln seien – und im Grundsatz nicht durch das Arbeitsrecht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei einem Brand im Hotel Polo in Hamburg-St. Georg hat die Feuerwehr in der Nacht zum 21. Juni 2026 insgesamt 14 Menschen gerettet. Eine Person wurde schwer verletzt, 13 weitere erlitten leichte Verletzungen.

Bei einem Brand im Restaurant im Hamburger Schanzenviertel sind vier Menschen leicht verletzt worden. Zwei Personen mussten über eine Drehleiter aus dem Gebäude gerettet werden.

Die Amano Group und die Charité Berlin haben eine Spendenkampagne gestartet, bei der Hotelgäste freiwillig für schwerkranke und traumatisierte Kinder spenden können. Die Erlöse kommen der Intensivmedizin und dem Childhood-Haus Berlin zugute.

Das Landgericht München hat den Betreiber des Vereinslokals des TSV Unterhaching zu einer langen Haftstrafe verurteilt, nachdem Ermittler knapp drei Kilogramm Kokain in der Gaststätte sichergestellt hatten.

Eine israelische Sicherheitsfirma entführte die Block-Kinder laut Anklage aus Dänemark. Die Mutter und der Familienanwalt sollen den Auftrag erteilt haben. Deren Verteidiger weisen das zurück.

32 Polizisten aus NRW werden auch in diesem Sommer an Touristenorten im Ausland auf Streife gehen. Sie sind laut Innenministerium unter anderem auf Mallorca (Spanien), in Nizza (Frankreich) und am Goldstrand (Bulgarien) unterwegs.

Die Gastronomiegruppe Gustoso unterstützt die Kampagne der DRK-Blutspendedienste. So soll die Aufmerksamkeit von Gästen und Mitarbeitern auf den täglichen Bedarf von 15.000 Blutspenden gelenkt werden.

Nach einem Fischgericht am Gardasee stirbt ein Tourist aus Baden-Württemberg. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Was steckt hinter dem rätselhaften Todesfall?

Der chinesische Reiseblogger Guo betrauert den Verlust seines Hundes. Der Border Collie wurde in der chinesischen Provinz Henan von einem Feld gestohlen und an ein Restaurant verkauft, welches sich auf die Zubereitung von Gerichten aus Hundefleisch spezialisiert hat.

Sie waren nicht die ersten Touristen, die sich in Italiens Hauptstadt abziehen ließen. Aber die Empörung über eine arg teure Pause ist bei einem Paar aus den USA groß – genauso wie auf Facebook.