Abenteuer Berufseinstieg: Diese 5 Fragen bereiten Absolventen Kopfzerbrechen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Hochschulabschluss ist geschafft – und jetzt? Der erfolgreiche Start ins Berufsleben ist für Absolventen der erste wichtige Schritt auf der Karriereleiter. Die Jobsuche und die ersten Bewerbungen bringen für die meisten angehenden Fachkräfte allerdings Unsicherheiten mit sich. Die Online-Jobplattform StepStone hat die fünf häufigsten Fragen angehender Berufseinsteiger recherchiert – und die Antworten gleich mitgeliefert.

1. Wie viel Wert legen Personaler auf die Noten aus meinem Studium?

StepStone Studien zeigen zwar, dass rund jeder vierte Personaler bei der Entscheidung für einen Bewerber auch die Noten berücksichtigt. Aber: Noten sind in der Regel nicht entscheidend. Wesentlich wichtiger sind Unternehmen heute Selbstständigkeit, Engagement und Kooperationsfähigkeit, soziale Kompetenzen und dass der Bewerber zur Unternehmenskultur passt. Zusätzlich punkten können Absolventen mit praktischer Erfahrung, die sie zum Beispiel in Praktika oder als Werkstudenten gesammelt haben. Nicht einmal jeder zehnte Recruiter setzt einen sehr guten Hochschulabschluss mit Noten zwischen 1,0 und 1,5 bei Berufseinsteigern voraus.

2. Meine praktische Erfahrung, zum Beispiel in Form von Praktika, hält sich in Grenzen. Wie verkaufe ich mich trotzdem gut?

Fast jeder Bewerber hat in irgendeiner Form praktische Erfahrungen vorzuweisen – selbst dann, wenn er noch kein Praktikum gemacht hat. Denn: Nicht nur Erfahrungen aus Praktika können hier eine Rolle spielen, auch in Seminaren oder Projekten im Studium und durch die Abschlussarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten können Absolventen nützliches Wissen sammeln. Entscheidend ist die intensive Auseinandersetzung mit der Stellenausschreibung. Welche Qualifikationen sind für die Position wichtig und inwieweit kann der Berufseinsteiger diese erfüllen? Bewerber sollten dem potenziellen Arbeitgeber darlegen, inwiefern sich die erworbenen Kenntnisse vorteilhaft auf die Position auswirken können. Wichtig dabei: Diese konkret zu benennen und mit Inhalten der Ausschreibung in Verbindung zu setzen.

3. Ich habe mein erstes Studium abgebrochen. Soll ich es trotzdem in meinem Lebenslauf erwähnen?

Auf jeden Fall – eine vollständige Chronologie in der Vita ist enorm wichtig, da Lücken im Lebenslauf Raum für Spekulationen schaffen, die im schlimmsten Fall zur direkten Absage führen. Informiert der Bewerber ganz offen über den Studienabbruch bzw. -wechsel, wird der Personaler bei Interesse nachhaken. Dann hat der Absolvent die Chance, seinen Beweggrund plausibel darzulegen. Bewerber sollten die im ersten Studium erlernten Fähigkeiten als Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Bewerbern betrachten und auch entsprechend nutzen. So profitieren zum Beispiel Berufsanfänger mit abgeschlossenem Wirtschaftsstudium und zusätzlichen Erfahrungen aus zwei vermeintlich vergeblichen Semestern Informatik davon, dass sie bereits erste IT-Kenntnisse vorweisen können.

4. Ich erfülle nicht alle Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle. Bewerbe ich mich trotzdem?

Wenn im Profil einer Stellenausschreibung bestimmte Kenntnisse und Eigenschaften als „erforderlich“, „notwendig“ oder „Voraussetzung“ bezeichnet werden, können Bewerber davon ausgehen, dass sie diese Kriterien möglichst umfassend erfüllen sollten. Tun sie das nicht, wird die Bewerbung eher nicht erfolgreich sein. Ist allerdings von Attributen wie „wünschenswert“ oder „von Vorteil“ die Rede, muss der Kandidat diese nicht zwingend mitbringen, sondern kann sie sich meist auch im künftigen Job aneignen. Im Vorfeld einer Bewerbung sollte ein Absolvent genau prüfen, welche Anforderungen er erfüllt und welche nicht. Für eine Bewerbung sollte der Großteil der zentral geforderten Punkte des Stellenprofils vorhanden sein. Falls nicht, sollte der Bewerber dies im Anschreiben ansprechen und erklären, mit welchen Fähigkeiten er die fehlende Anforderung ausgleichen kann.

5. Ich soll meine Gehaltsvorstellung angeben. Wie schaffe ich es, weder zu niedrig noch zu hoch zu pokern?

Relevante Einflussfaktoren für das Gehalt sind z.B. die Branche, in dem das Unternehmen tätig ist. Aber auch das genaue Berufsfeld, die Region und die Unternehmensgröße wirken sich auf das Gehalt aus. Zum anderen hängt die Höhe des erwartbaren Einkommens von der Art der Ausbildung, dem Abschlusstitel und möglicher Berufserfahrung des Bewerbers ab. Diese Faktoren sollten Bewerber bei ihren Gehaltsvorstellungen unbedingt berücksichtigen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe liegen 2025 weiterhin unter dem Niveau von 2016. Das zeigen vorläufige Zahlen des Landesamts IT.NRW.

Auch im Schreiben wächst die Nachfrage nach intensiveren, persönlich ausgerichteten Formaten, fernab vom Alltag. Die Autorin Sylvia Deloy veranstaltet gemeinsam mit der Coachin Anja Eigen das Schreibretreat „Zeit für Geschichten“. Es findet vom 7. bis 10. Juni 2026 im Wellnesshotel Bayerwaldhof im Bayerischen Wald statt.

Im Jahr 2025 haben in Deutschland rund 461.800 Personen eine duale Berufsausbildung aufgenommen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, entspricht dies einem Rückgang von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Steigende Lebenshaltungskosten sind laut einer aktuellen Umfrage die größte finanzielle Sorge in der deutschen Bevölkerung. Auffällig: Besorgter als Niedrigverdiener sind demnach diejenigen mit mittleren oder hohen Einkommen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.