Achtung, Urheberrecht! - Vermieterin von Ferienwohnung wegen Fototapete verklagt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Weil sie im Internet Werbung für ihre eigene Ferienwohnung gemacht hat, muss eine Vermieterin jetzt tief in die Tasche greifen. Die Frau hatte auf den Fotos der Wohnung ein Zimmer mit Fototapete gezeigt. Die hatte sie zwar rechtmäßig erworben, doch das Zeigen dieser Tapete im Internet verstößt gegen das Urheberrecht.

Wie Branchenblatt Heise berichtet, ist der Sache kein Einzelfall. Der Fotograf des Originalbildes soll gleich mehrere Kleinunternehmer abgemahnt und verklagt haben. Und dabei hat er offenbar Erfolg, denn das Landgericht Köln hat dem Fotografen im oben genannten Fall Recht gegeben. „Durch das Einstellen in ihren eigenen Internetauftritt sowie in Buchungsportale hat die Beklagte die Fotografien des Klägers (...) öffentlich zugänglich gemacht“, schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung. „Dies erfolgte auch rechtswidrig.“ Die notwendigen Rechte, sind beim Kauf der Tapete, laut Urteilsbegründung, nämlich nicht mit inbegriffen.

Die Vermieterin hätte im vorliegenden Fall also zusätzlich eine Lizenz erwerben müssen. Dies sei theoretisch zwar auch stillschweigend möglich, allerdings nur, wenn „unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist“, dass das Nutzungsrecht eingeräumt werde. Bei einem simplen Kauf einer Tapete von einem Händler sei das aber nicht gegeben, so das Landgericht Köln.

Die Beklagte habe das Urheberecht des Klägers auch schuldhaft verletzt. Derjenige, der von fremden Lichtbildern Gebrauch mache, indem er diese in seinem Internetauftritt veröffentliche, müsse sich vergewissern, dass dies mit Erlaubnis des Berechtigten geschehe. Dies habe die Beklagte nicht getan. Die Rechtsverfolgung durch den Kläger sei schließlich auch nicht rechtsmissbräuchlich. Zwar lägen von ihm mehrere solche Klagen vor, diese beträfen aber unterschiedliche Schutzgegenstände und Verletzungsformen. Es sei nicht rechtsmissbräuchlich, wegen eigenständiger Rechtsverletzungen gesonderte Verfahren einzuleiten.

Kein unwesentliches Beiwerk

Die Beklagte könne sich auch nicht auf die Schranke aus § 57 UrhG berufen. Denn die Fototapete stelle nicht nur ein „unwesentliches Beiwerk“ dar. Unwesentlich sei ein Werk, wenn es weggelassen oder ausgetauscht werden könnte, ohne dass dies dem durchschnittlichen Betrachter auffiele oder ohne, dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstands in irgendeiner Weise beeinflusst werde. Daran fehle es hier. Die Fotos seien ein zentrales Element in der Zimmergestaltung und dort prominent an der rückwärtigen Wand platziert, die den wesentlichen Teil des zu Werbezwecken ins Internet eingestellten Lichtbildes ausmache. Dass die Fototapete nicht ausgetauscht werden könne, zeige ein Vergleich mit einem anderen Zimmer, das nur weiß gestrichene Wände habe.

So eine Klage ist kein Einzelfall und betreffen nicht nur Fotos, Gemälde und Tapeten, sondern alle erdenklichen Gegenstände, die urheberrechtlich geschützt werden können.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der stagnierenden deutschen Wirtschaft geht vielen Firmen die Luft aus. Auch im Oktober wächst die Zahl der Insolvenzen - etwa am Bau und in der Gastronomie. Experten erwarten erst 2027 Besserung.

Die durchschnittliche Vergütung der CEOs im Gastgewerbe ist trotz eines wirtschaftlich von globalen Unsicherheiten geprägten Jahres 2024 weiter gestiegen. Glenn Fogel von Booking Holdings führt die Liste weiterhin an.

Die Künstliche Intelligenz (KI) hält mit beispielloser Geschwindigkeit Einzug in alle Lebensbereiche – von Arbeit und Bildung bis hin zu Wirtschaft und Gesellschaft. Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), hat die Chancen und Herausforderungen dieser Entwicklung in einer umfassenden Analyse beleuchtet.

Ein Sturz auf dem Weg zur Arbeit, ein Unfall im Betrieb: Viele wissen nicht, welche Ansprüche sie in einem solchen Fall haben. Wie geht’s für Betroffene nun finanziell weiter? Fragen und Antworten.

Ein Großteil der neu gegründeten Unternehmen in Deutschland tut sich schwer, langfristig am Markt zu bestehen. Das trifft auch auf die Gastronomie zu, in der es überdurchschnittlich viele Unternehmensgründungen gibt.

Trotz des konjunkturellen Gegenwinds im Jahr 2024 stellte der Mittelstand in Deutschland eine bemerkenswerte Stabilität unter Beweis, so das KfW-Mittelstandspanels 2025. Während die Zahl der Erwerbstätigen einen neuen Höchstwert erreichte, sehen sich die Unternehmen mit Investitionszurückhaltung, strukturellen Problemen und der Sorge um den Standort Deutschland konfrontiert.

Mobilitätsapps haben sich im Alltag der Smartphone-Nutzer in Deutschland etabliert. Rund drei Viertel (76 Prozent) der Personen, die ein Smartphone besitzen, haben entsprechende Anwendungen installiert, um Routen zu planen, Fahrzeiten abzurufen, Tickets zu buchen oder Sharing-Angebote zu nutzen. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom hervor.

Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Schwierig wird es allerdings, wenn sich die Beteiligten im Nachhinein uneinig sind. Doch gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages verpflichtet?

Das Klischee sagt, die heute über 60-Jährigen seien verantwortungslos mit den Ressourcen umgegangen und äßen zum Beispiel viel Fleisch, die junge Generation sei da ganz anders. Wie ist es wirklich?

Mit der deutschen Wirtschaft geht es nicht bergauf. Das hat Folgen: Immer mehr Familienunternehmen denken über Stellenabbau nach und fordern von der Bundesregierung endlich Entlastungen und Reformen.