Aktueller Warnhinweis – Google-Fonts-Massenabmahnungen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Derzeit kommt weiterhin zu Abmahnungen wegen der Verwendung von Google-Webfonts, also von Schriftarten, die über Google eingebunden werden, auf Webseiten, auch gegenüber gastgewerblichen Betrieben, berichtet der DEHOGA-Bundesverband. In der Regel wissen Webseiten-Betreiber nicht, dass ihre Seite die Webfonts verwendet.

Offenbar scheint derzeit eine Abmahnwelle gegen Website-Inhaber zu laufen. Nach Informationen des DEHOGA Bundesverbandes erhalten dabei auch gastgewerbliche Betriebe vermehrt Forderungsschreiben bzw. Abmahnungen, in denen diese wegen angeblicher Datenschutz-Verletzungen aufgrund der Einbindung von Google Fonts auf ihren Webseiten zu Zahlungen aufgefordert werden.

Aktuell hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) – bei dem auch der DEHOGA Mitglied ist – einen Warnhinweis mit Empfehlungen für Betroffene herausgegeben. Im Ergebnis wird von einer Zahlung des geforderten Geldbetrages abgeraten.

„Google Fonts“ sind Schriftarten des Anbieters Google und werden auch „Google Web Fonts“ oder „Google Schriften“ genannt. Die Schreiben kommen von einzelnen (Privat-) Personen aber auch von Anwälten und werden bundesweit versandt. In ihnen wird regelmäßig eine Entscheidung des Landgerichts München zitiert (Urteil vom 20.01.2022, AZ.: 3 O 17493/20).

In dem Fall hatte der Besucher einer Website die Verwendung von Google Fonts auf der Seite ohne seine datenschutzrechtliche Einwilligung moniert. Er sah sich in seinen Rechten verletzt, da seine IP-Adresse über die Fonts-Einbindung automatisch an Google weitergegeben wurde. Auf seine Klage hin verurteilte das Landgericht München den Betreiber der Website zu einer Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 100,00 EUR. Daneben hat es auch weiteren, vom Websitebesucher geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassung und Auskunft stattgegeben.

Was zu tun ist: Lokale Einbindung von Google Fonts

Damit es erst gar nicht zu einer Abmahnung oder etwaigen Forderungsschreiben kommt, sollten Webseitenbetreiberprüfen, ob sie Google Fonts in ihrer Website eingebunden haben und falls ja, wie dies erfolgt ist. Sollte dies noch nicht geschehen sein, sollten Betreiber auf die lokal gehostete Google Fonts-Version wechseln. Die auf der Website verwendeten Schriften sind dann lokal – auf dem eigenen Server der Website – gespeichert. Beim Aufruf der Website wird keine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt und die IP-Adresse nicht an Google übertragen. Die Umstellung, sollte wenn nötig, von Webmaster bzw. einem IT-Experten durchgeführt werden.

Rechtliche Überprüfung der Abmahn-/Forderungs-Schreiben

Wenn Unternehmen bereits ein Schreiben mit dem Vorwurf einer Datenschutzverletzung wegen Nutzung von Google Fonts erhalten haben, rät der DEHOGA, den Sachverhalt und die geltend gemachten Forderungen rechtlich prüfen zu lassen.

Der Erhalt eines solchen Schreibens heißt nicht per se, dass Ansprüche bestehen oder die Forderungen berechtigt sind. Der DEHOGA – und speziell die rechtliche Beratung in den Landesverbänden – stehen bei der Überprüfung zur Seite.

Insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz durch Privatpersonen, die die Website – vielleicht nur deshalb, um einen Verstoß zu finden – besuchen und ausgelesen haben, wirft einige rechtliche Fragen auf. So ist unklar, ob eine Bagatellgrenze zu beachten ist, unter die ein datenschutzrechtlicher Verstoß durch Nutzung von Google Fonts fallen könnte. Höchstrichterlich ist dies nicht geklärt. Auch das Landgericht München hat diese Frage ausdrücklich offengelassen, sagt der DEHOGA.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.