Altmaier: „Kein Arbeitsplatz muss wegen Corona verloren gehen“

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat in einer Talkshow eine weitgehende Garantie abgegeben: Altmaier versprach, alles dafür zu tun, damit kein Arbeitsplatz wegen Corona verloren gehe und kein gesundes Unternehmen schließen müsse.

Der Minister machte bei "Hart aber fair" aber auch klar, dass: „Es wäre verantwortungslos zu sagen, dass in zwei oder vier Wochen der ganze Spuck wieder vorbei ist.“ Deutschland müsse sich auf eine längerfristige Ausnahmesituation einstellen, so wie die Wirtschaft. Die Bundesregierung tue alles, um Firmen, die wegen des Virus mit Ausfällen kämpfen müssten, zu unterstützen. „Wir haben so viele Reserven, dass wir versprechen können, dass wir alles tun werden, damit kein Arbeitsplatz wegen Corona verloren geht und kein gesundes Unternehmen schließen muss. Wir sind bereit, notfalls auch Schulden zu machen, um die Ausgaben zu stemmen“, sagte Altmaier.


[AKTUELL +++ Kurzarbeit und Coronavirus: DEHOGA antwortet auf die wichtigsten Fragen +++
Die Große Koalition hat Verbesserung beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Aber welche Betriebe erhalten überhaupt Kurzarbeitergeld? Wie werden Anträge gestellt? Was muss beachtet werden? In einem ausführlichen Katalog gibt der DEHOGA Antworten auf die wichtigsten Fragen.]


 

In der aufziehenden Wirtschaftskrise wegen der Corona-Epidemie will die Bundesregierung ein gewaltiges Schutzschild für Unternehmen und Jobs aufbauen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) kündigten am Freitag unbegrenzte Kreditprogramme für betroffene Firmen an. Aus Brüssel kam gleichzeitig volle Rückendeckung für milliardenschwere Hilfen der EU-Staaten an ihre Unternehmen und Bürger. Die gemeinsame Botschaft: Es wird alles Notwendige getan werden.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Liquidität von Firmen sicherzustellen, die wegen der Coronavirus-Krise in Finanznöte geraten. Bestehende Kreditprogramme sollen ausgeweitet und Bedingungen gelockert werden. Eine zentrale Rolle spielt die Staatsbank KfW. Daneben wird der Zugang zu Bürgschaften erleichtert.

Beschäftigte sollen in der Krise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Der Bundestag beschloss dies am Freitag einstimmig, und der Gesetzentwurf ging dann sofort auch durch den Bundesrat.

Scholz sagte, es gebe keine Grenze nach oben bei der Kreditsumme der KfW, es sei ausreichend Geld da. Altmaier sprach von der umfassendsten und wirksamsten Hilfestellung in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Bundesregierung schloss außerdem weitergehende Hilfen nicht aus. Falls nötig könnten Konjunkturprogramme aufgelegt werden, sagte Scholz.

Die beschlossenen Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld bezeichnete DEHOGA-Präsident Zöllick als „Schritt in die richtige Richtung, dem weitere Maßnahmen folgen müssen.“ Dazu gehörten eine unkomplizierte Antragstellung sowie der Ausbau der Kapazitäten bei den Arbeitsagenturen zur Bearbeitung der Anträge.

Kurzfristig müssten Liquiditätshilfen mit einer 100-prozentigen Haftungs-freistellung und mit einer langjährigen Tilgung auf den Weg gebracht werden.

Im Lichte der aktuellen Entwicklung in Italien (Schließung aller gastronomischen Betriebe) fordert der Verband ein effektives Hilfsprogramm in Form von direkten Finanzhilfen. Wenn keine Umsätze mehr getätigt werden könnten, bedürfe es zwingend unbürokratischer und schneller Hilfe. Die bestehenden Förderinstrumente KfW und Bürgschaftsbanken würden nicht ausreichen.

Eine Maßnahme, die sofort helfen würde, wäre die Senkung der Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe. „Die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für alle Speisen auf sieben Prozent verschafft den Betrieben effektiv, nachhaltig, unbürokratisch und ohne komplizierte Antragsverfahren die dringend benötigte Liquidität“, macht Zöllick deutlich. „Die Maßnahme wäre ein wichtiges Signal für die Branche, das Zuversicht schaffen und insbesondere auch vermitteln würde, dass die Politik gerade die kleinen und mittleren Familienbetriebe nicht im Stich lässt.“

(Mit Material der dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.