Arbeit auf Abruf: Wie spontan müssen Mitarbeiter zur Verfügung stehen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeit auf Abruf: Darunter versteht man die flexible Handhabung von Teilzeit-Arbeitszeiten. Das heißt: Umfang, Lage und Verteilung der vereinbarten Arbeitszeit sind nicht abschließend vertraglich festgelegt. Beschäftigte arbeiten dann, wenn Arbeit anfällt und sie gebraucht werden. Doch kann der Arbeitgeber den eigenen Einsatz spontan von einem Tag auf den anderen einfordern?

Nein. Auch bei der Arbeit auf Abruf müssen Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid geben, wann man gebraucht wird, schreibt der Verband DGB-Jugend auf seiner Webseite. Einen Dienst, der nicht vier Tage im Voraus angekündigt ist, musst man nicht antreten. Geregelt ist das in Paragraf 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.

Als Ankündigung kann der DGB Jugend zufolge ein Telefonat genügen, aber auch der Aushang am üblichen Dienstplan im Betrieb - so weit man vier Tage oder länger vorher im Betrieb war und ihn dort finden konnte. Wird man rechtzeitig zu einem Dienst bestellt, muss man zu diesem natürlich auch erscheinen. Bezahlt wird man dann für die eingeplanten Stunden, selbst wenn dem Arbeitgeber plötzlich oder einen Tag vorher auffällt, dass er einen doch nicht oder nur kürzer braucht.

Fragt der Arbeitgeber kurzfristiger als vier Tage vor dem angedachten Arbeitseinsatz, können Beschäftigte natürlich dennoch zusagen. In diesem Fall sind beide Seiten dann an die Zusage gebunden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In der stagnierenden deutschen Wirtschaft geht vielen Firmen die Luft aus. Auch im Oktober wächst die Zahl der Insolvenzen - etwa am Bau und in der Gastronomie. Experten erwarten erst 2027 Besserung.

Die durchschnittliche Vergütung der CEOs im Gastgewerbe ist trotz eines wirtschaftlich von globalen Unsicherheiten geprägten Jahres 2024 weiter gestiegen. Glenn Fogel von Booking Holdings führt die Liste weiterhin an.

Die Künstliche Intelligenz (KI) hält mit beispielloser Geschwindigkeit Einzug in alle Lebensbereiche – von Arbeit und Bildung bis hin zu Wirtschaft und Gesellschaft. Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), hat die Chancen und Herausforderungen dieser Entwicklung in einer umfassenden Analyse beleuchtet.

Ein Sturz auf dem Weg zur Arbeit, ein Unfall im Betrieb: Viele wissen nicht, welche Ansprüche sie in einem solchen Fall haben. Wie geht’s für Betroffene nun finanziell weiter? Fragen und Antworten.

Ein Großteil der neu gegründeten Unternehmen in Deutschland tut sich schwer, langfristig am Markt zu bestehen. Das trifft auch auf die Gastronomie zu, in der es überdurchschnittlich viele Unternehmensgründungen gibt.

Trotz des konjunkturellen Gegenwinds im Jahr 2024 stellte der Mittelstand in Deutschland eine bemerkenswerte Stabilität unter Beweis, so das KfW-Mittelstandspanels 2025. Während die Zahl der Erwerbstätigen einen neuen Höchstwert erreichte, sehen sich die Unternehmen mit Investitionszurückhaltung, strukturellen Problemen und der Sorge um den Standort Deutschland konfrontiert.

Mobilitätsapps haben sich im Alltag der Smartphone-Nutzer in Deutschland etabliert. Rund drei Viertel (76 Prozent) der Personen, die ein Smartphone besitzen, haben entsprechende Anwendungen installiert, um Routen zu planen, Fahrzeiten abzurufen, Tickets zu buchen oder Sharing-Angebote zu nutzen. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom hervor.

Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Schwierig wird es allerdings, wenn sich die Beteiligten im Nachhinein uneinig sind. Doch gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages verpflichtet?

Das Klischee sagt, die heute über 60-Jährigen seien verantwortungslos mit den Ressourcen umgegangen und äßen zum Beispiel viel Fleisch, die junge Generation sei da ganz anders. Wie ist es wirklich?

Mit der deutschen Wirtschaft geht es nicht bergauf. Das hat Folgen: Immer mehr Familienunternehmen denken über Stellenabbau nach und fordern von der Bundesregierung endlich Entlastungen und Reformen.