Arbeitgeber darf Betriebsrat nicht abmahnen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Arbeitgeber darf keine arbeitsrechtlichen Schritte gegenüber dem Betriebsrat androhen. Das besagt ein Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts, worauf die DGB Rechtsschutz GmbH verweist.

Der Betriebsrat des besagten Falles hatte interne Unterlagen verändert und diese einer gekündigten Mitarbeiterin ausgehändigt. Konkret ging es um das Word-Dokument «Jahresplanung», das vom Urlaubsjahr 2019 auf 2020 angepasst wurde.

Die Arbeit im Betriebsrat ist gesetzlich festgelegt

Obwohl laut Betriebsverfassungsgesetz Mitglieder des Betriebsrats in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert sowie wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen, mahnte der Arbeitgeber den Betriebsrat in einer E-Mail entsprechend ab.

Dieser kritisierte laut DGB Rechtsschutz GmbH, es sei indiskutabel, interne Firmenunterlagen zu verändern und diese ungeprüft und ungefragt weiterzugeben. Das Schreiben endete mit dem Verweis, arbeitsrechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen, sollte sich so ein Fall wiederholen.

Urteil weist Arbeitgeber zurecht

Zu Unrecht, wie das hessische Landesarbeitsgericht urteilte und damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts aufhob, das den Antrag zurückgewiesen hatte. Eine «betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung wegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Amtspflichtverletzung ist generell unzulässig», lautete die Begründung der Richter.

Zudem, so stellten sie klar, dürfe der Betriebsrat Formulare des Arbeitgebers - wie in diesem Fall die Jahresurlaubsplanung - anpassen oder verändern. Schließlich sei es ein Hilfsmittel für Arbeitnehmer, um die Urlaubswünsche dem Betrieb mitzuteilen und so die Planung zu erleichtern. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.

Hohe Kosten und Bürokratie setzen viele Dienstleister unter Druck. Besonders schwer haben es kleine Betriebe und das Gastgewerbe. Die DIHK fordert mehr Flexibilität.

Der Dehoga Niedersachsen bietet Hotel- und Gastronomiebetrieben kostenlose Vorlagen an, um Gäste für den respektvollen Umgang mit internationalem Personal zu sensibilisieren. Damit reagiert der Verband auf zunehmende negative Rückmeldungen.

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.