Arbeitsrecht: Nach Partyvideo drohen keine Konsequenzen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeit und Freizeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe. «In seiner Freizeit kann der Arbeitnehmer das machen, was er möchte», sagt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg.

Jeder darf also feiern, so viel er will. Auch wenn die Kollegen oder die Chefin das mitkriegen sollten. Ein Partyvideo, sogar wenn dort erheblicher Alkoholkonsum zu sehen sei, darf daher keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben, erklärt Anwalt Fuhlrott.

Es gibt Grenzen: Manche Dinge haben eben doch Auswirkungen

Das Ganze geht sogar so weit, dass eine in der Freizeit begangene Straftat erstmal nichts mit der Arbeit zu tun hat. Hier sind Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Ausnahme: Das Verhalten wirkt sich auf die Arbeitsleistung aus oder kann auf den Arbeitgeber zurückfallen. Etwa dann, wenn jemand in Dienstkleidung eine Scheibe einschlägt oder wenn in sozialen Medien im Zusammenhang mit rassistischen Äußerungen der Firmenname fällt.

Je höher ein Arbeitnehmer im Betrieb steht, desto größer ist laut Fuhlrott allerdings seine Loyalitätspflicht und desto massiver ein möglicher Autoritätsverlust. Auf der anderen Seite darf auch ein Arbeitgeber nicht ins Blaue hinein die sozialen Medien nach anrüchigen Videos oder Äußerungen durchforsten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.