Auch umgekehrte Familienheimfahrt kann Steuern sparen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit doppelter Haushaltsführung lassen sich Steuern sparen. In der Einkommensteuererklärung sind die Ausgaben als Werbungskosten berücksichtigungsfähig, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). «Zu den Kosten der doppelten Haushaltsführung gehört auch eine Familienheimfahrt pro Woche», sagt er. 

Ansetzbar sind wie bei der Entfernungspauschale 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, danach 38 Cent pro Kilometer. Berechnet wird nur die Einfachstrecke, also nicht der Weg hin und zurück.

Auch Besuche des Partners können Steuern sparen

Mehr als eine Fahrt pro Woche wird steuerlich allerdings nicht anerkannt. Ebenso wenig eine Heimfahrt mit dem Dienstwagen. Was aber viele nicht wissen: Auch eine Besuchsfahrt vom Ehepartner oder der Lebensgefährtin zum Zweitwohnsitz - die sogenannte umgekehrte Familienheimfahrt - kann unter Umständen in der Steuererklärung angesetzt werden.

Und zwar dann, wenn der- oder diejenige zusammen mit dem Steuerpflichtigen am Hauptwohnsitz wohnt. Außerdem darf der am Zweitwohnsitz lebende Partner oder die Partnerin aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht selbst nach Hause fahren können. Es zählt also nicht, wenn man einfach am Zweitwohnsitz ein schönes Wochenende verbringen möchte, erklärt Nöll. 

Begründung muss stimmen

Solche beruflichen Gründe können zum Beispiel erforderliche Arbeit am Wochenende sein, ebenso Bereitschaftsdienste, Fortbildungsveranstaltungen am Wochenende oder eine Ableistung von Überstunden.

Sinnvoll sei es, solche Fahrten mit Datum und Angabe der beruflichen Gründe für die Verhinderung der Familienheimfahrt genau aufzuschreiben und sich das vom Arbeitgeber abzeichnen zu lassen, rät Nöll. Übrigens: Auch diese Partnerbesuche werden nur einmal pro Woche anerkannt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?