Ausbildung in Teilzeit: Wie Azubis Stunden reduzieren

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Statt drei Jahre Ausbildung vier oder sogar viereinhalb Jahre lernen, dafür aber mehr Freizeit. Den Zwang zur 40-Stunden-Woche in der Ausbildung gibt es nicht mehr. Wer mehr Freiraum braucht, kriegt ihn, sofern der Chef einverstanden ist.

Eine gute Möglichkeit zum Beispiel für alle, die nebenbei ihre Deutschkenntnisse noch verbessern müssen oder mehr Zeit zum Lernen des Schulstoffs benötigen. IHK-Ausbildungsberater Jakob Schmachtel gibt einen Überblick über das Modell Teilzeitausbildung.

Frage: Wer darf eine Teilzeit-Ausbildung machen und wie finde ich einen Ausbildungsplatz?

Jakob Schmachtel: Seit 2020 darf jeder, der möchte, eine Teilzeit-Ausbildung machen. Der besondere Grund, der bis dahin vorliegen musste, wie etwa Pflegetätigkeit, Leistungssport oder Kindererziehung, fällt seitdem weg.

Stellen mit reduzierter Stundenzahl werden aber so gut wie gar nicht ausgeschrieben. Deshalb gibt es nur eine Möglichkeit: nachfragen. Entweder vor der Bewerbung, im Anschreiben oder im Bewerbungsgespräch. Grundsätzlich sind Bewerber in einer guten Position. Wegen des Azubi-Mangels können sich Unternehmen heute oft deutlich mehr Modelle vorstellen, als in eine Stellenausschreibung passt - es lohnt sich, die Wünsche anzusprechen.

Frage: Kann ich mich während der Vollzeit-Ausbildung dazu entscheiden, Stunden zu reduzieren?

Schmachtel: Eine Ausbildung in Teilzeit ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sind sie sich einig, können die Stunden jederzeit reduziert werden. Allerdings nur im gegenseitigen Einvernehmen. Ein Recht auf Teilzeit, egal wie gut die Begründung ist, gibt es nicht.

Leider lässt sich auch nicht alles auf Teilzeit reduzieren: Auch wenn der Gesetzgeber das eigentlich vorgesehen hat, gibt es fast keine speziellen Angebote in den Berufsschulen. Das sollten Bewerber wissen. So hören sie entweder Themen doppelt oder sind, wenn sie die schulische Ausbildung schon vor Ende der praktischen Ausbildung absolviert haben, bei der Prüfung eine Weile raus aus dem Stoff.

Einfach einen halben Tag in die Schule gehen - das geht leider nicht. Der Arbeitgeber stellt seine Lehrlinge für den Schulbesuch frei, der Schulbesuch gilt aber nicht als Arbeitszeit, sodass eine Teilzeit der Arbeitszeit nicht eine Reduzierung der Schulzeit bedeutet.

Frage: Welche Kompromisse muss ich mit einer Teilzeitausbildung eingehen?

Schmachtel: Am Ende sollen Voll- und Teilzeit-Lehrlinge gleich gut ausgebildet sein. Die Ausbildungszeit verlängert sich also mit reduzierter Stundenzahl. Wer statt 40 Stunden 30 arbeitet, der muss ein Jahr länger in die Lehre gehen. Theoretisch können die Stunden noch weiter reduziert werden. Insgesamt darf die Ausbildung laut dem Gesetzgeber allerdings nicht länger als das 1,5-fache der Zeit der Vollzeit-Ausbildung dauern.

Die Vergütung kann gekürzt werden, muss aber nicht. Festgelegt ist aber, dass sie jährlich steigen muss. Wer länger in Ausbildung ist, kriegt also öfter Lohnerhöhungen. Am Urlaubsanspruch ändert sich im Normalfall nichts. So wie bei einer Vollzeit-Ausbildung haben Azubis unter Umständen auch Anspruch auf staatliche Unterstützung wie Ausbildungsbeihilfe.

Zur Person: Jakob Schmachtel ist seit 12 Jahren bei der IHK Berlin. Als Ausbildungsberater überwacht er die Ausbildung und berät Azubis, Ausbilder und Ausbildungsbetriebe rund um die Ausbildungsqualität und zu rechtlichen Fragen. Die praktischen Seiten der Ausbildung kennt er als gelernter Koch auch aus eigener Erfahrung. Zusätzlich zur Ausbildung hat er BWL studiert. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.

Das Gastgewerbe gehört weiterhin zu den Branchen mit einer überdurchschnittlich hohen Insolvenzquote in Deutschland. Laut Destatis lag die Zahl der Insolvenzen im Februar 2026 deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt.