Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat eine neue Arbeitsstättenregel (ASR) mit dem Titel „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ herausgegeben. Diese ASR, genauer die ASR A5.1, wird von nun an für die Gastronomiebranche besonders in der Außengastronomie relevant sein, da sie den Arbeitsschutz bei Witterungseinflüssen wie UV-Strahlung regelt.
Praktische Umsetzung für Betriebe
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und weitere Arbeitgeberverbände hatten den ursprünglich weitreichenden Entwurf der ASR kritisiert, was zu einer Überarbeitung und Straffung des Regelwerks führte. Trotz dieser Anpassungen bleibt die ASR umfangreich.
Um eine einfache und praktikable Umsetzung für die Gastronomie zu gewährleisten, hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) auf Wunsch des DEHOGA eine separate Kurzinformation für Arbeitsplätze im Freien entwickelt. Diese soll Betrieben helfen, sich schnell und effizient an die neuen Vorgaben anzupassen. Die BGN wurde für diese „kurzfristige und pragmatische Umsetzung“ gelobt.
Was die ASR und Empfehlungen bedeuten
Die neue ASR A5.1 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und gibt Arbeitgebern konkrete Vorgaben, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Neben der ASR wurden auch zwei begleitende Empfehlungen zur Arbeit bei Hitze und Kälte veröffentlicht.
Wichtig ist der Unterschied zwischen diesen Dokumenten: Während die ASR eine sogenannte Vermutungswirkung auslöst, was bedeutet, dass bei Einhaltung der Regeln davon ausgegangen werden kann, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind, lösen die Empfehlungen diese Wirkung nicht aus.
Für Betriebe, die sich eingehender mit dem vollständigen Regelwerk beschäftigen möchten, stehen die neue ASR A5.1 sowie die Empfehlungen zu Hitze und Kälte zur Verfügung.













