Das ändert manchen Feierabend, Fußball-Trip und Mädels-Ausflug: Bier und Sektchen auf dem Bahnsteig? Das ist bald an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn tabu. Die DB hat in den letzten Wochen bundesweit ein Alkoholkonsumverbot eingeführt. Am 15. Oktober 2026 soll die Regel an rund 5.400 Bahnhöfen umgesetzt sein.
Was ist verboten?
Verboten ist der Konsum alkoholischer Getränke auf dem Bahnhofsgelände - also auch auf Bahnsteigen. Die Bahn kann und will es über ihr Hausrecht durchsetzen. Wer dort trotzdem Alkohol trinkt, muss laut DB zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Im Wiederholungsfall kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Darf Alkohol im Gepäck bleiben?
Ja. Verschlossene alkoholische Getränke dürfen Reisende weiterhin mitnehmen, etwa im Koffer, Rucksack oder nach dem Einkauf. Das Verbot richtet sich gegen das Trinken von Alkohol am Bahnhof, nicht gegen den Transport.
Was gilt in Restaurants und Geschäften?
Die Bahnhofsgastronomie ist nach Angaben der Bahn ausgenommen. Wer also in einem Restaurant oder einer Bar im Bahnhof Alkohol konsumiert, fällt nicht automatisch unter das Verbot. Wichtig ist aber: Auf dem Bahnsteig oder in anderen öffentlichen Bereichen des Bahnhofs darf nicht weitergetrunken werden.
Darf man im Zug Alkohol trinken?
Die Bahn-Mitteilung bezieht sich auf Bahnhöfe. Für Züge gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen und Hausregeln. Im DB-Bordrestaurant etwa gibt es weiterhin Alkohol; in vielen regionalen Bahnen gilt schon länger ein Alkoholverbot.
Hintergrund: Bahn-Chefin Evelyn Palla hatte im Juli erklärt, mit dem Alkoholverbot an allen Bahnhöfen die Sicherheit erhöhen zu wollen. «Es geht um den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fahrgäste.» Erfahrungen an Bahnhöfen, wo das Verbot schon länger gilt, hätten gezeigt: «Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.» (dpa)