BGH weist Anspruch von Gastronomen-Familie auf Entschädigung wegen Corona-Lockdowns zurück

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Gastronomen und andere Betriebsinhaber, die im Corona-Lockdown schließen mussten, haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle. Der Gesetzgeber habe mit den verschiedenen Hilfsprogrammen seine Pflicht erfüllt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Musterfall aus Brandenburg. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Möglich wäre nur noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. (Az. III ZR 79/21)

Der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann hatte in der Verhandlung am 3. März gesagt, dass bundesweit sehr viele ähnliche Verfahren bei den Gerichten anhängig seien. Deren Ausgang ist nun vorgezeichnet.

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen, hatten Bund und Länder in der ersten Pandemie-Welle im März 2020 das öffentliche Leben heruntergefahren. Auch die Gastronomie musste wochenlang schließen, Essen und Getränke konnten nur noch zum Mitnehmen verkauft werden. Hotels durften keine Touristen mehr aufnehmen.

Das traf auch Schloss Diedersdorf, einen familiengeführten Betrieb mit Hotel, mehreren Restaurants und großem Biergarten südlich von Berlin. Eigentümer Thomas Worm und seine Tochter Salina beziffern ihre Einbußen mit 5438 Euro pro Tag - durch entgangenen Gewinn und laufende Kosten. Die Familie bekam 60 000 Euro Soforthilfe. Aber das decke gerade einmal elf Tage ab, hatte ihr Anwalt vorgerechnet. (Tageskarte berichtete)

Mit ihrer Klage wollten die Worms erreichen, dass das Land Brandenburg ihnen eine Entschädigung von mindestens 27 000 Euro zahlen muss. Die genaue Schadenshöhe wäre nachträglich bestimmt worden. Dass daraus wohl nichts wird, hatte sich schon in der Verhandlung vor zwei Wochen abgezeichnet. Auch in den Vorinstanzen war die Klage erfolglos. «Nichtsdestotrotz ist die Enttäuschung groß», sagt Salina Worm (21), die seit kurzem Geschäftsführerin des Betriebs ist. «Wir haben natürlich die Hoffnung nicht aufgegeben.»

Das Infektionsschutzgesetz sieht zwar in bestimmten Fällen eine finanzielle Entschädigung vor - aber nur für jemanden, der «als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern» Verdienstausfälle hat. Auf Schloss Diedersdorf hatte damals niemand Corona.

An einer zweiten Stelle im Gesetz ist geregelt, dass jemand Geld bekommen kann, wenn ihm durch behördliche Maßnahmen zur Verhütung einer Infektionskrankheit Schäden entstehen. Das wiederum bezieht sich nur auf die Vorbeugung - Corona war aber schon ausgebrochen.

Für flächendeckende Schließungen wie im Frühjahr 2020 waren beide Paragrafen nach Auffassung des BGH nicht gedacht. Der Gesetzgeber habe sich dafür entschieden, «Entschädigungen auf wenige Fälle punktuell zu begrenzen». Die obersten Zivilrichterinnen und -richter meinen, dass sie sich dazu in Widerspruch setzen würden, wenn sie «massenhafte und großvolumige Entschädigungen zuerkennen».

Der Senatsvorsitzende Herrmann sagte, Hilfeleistungen für Wirtschaftsbereiche, die von der Pandemie schwer getroffen wurden, seien keine Aufgabe der Staatshaftung. Aus dem Sozialstaatsprinzip folge nur eine Pflicht zu innerstaatlichem Ausgleich. Die Ausgestaltung bleibe dem Gesetzgeber überlassen. Hier sei der Staat seiner Verpflichtung durch die verschiedenen Corona-Hilfen nachgekommen.

Laut Deutschem Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) haben die Lockdowns und anderen Corona-Maßnahmen «riesige Löcher in die Bilanzen» gerissen. Von März 2020 bis Dezember 2021 habe die Branche real 73,8 Milliarden Euro an Umsatz verloren. Das entspreche einem Minus von 40,3 Prozent 2021 und von 39,0 Prozent im Jahr 2020.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich bisher nicht mit der Frage befasst, ob Lockdown-Betroffene möglicherweise eine Entschädigung bekommen müssten. Erst am Mittwoch hatten die Verfassungsrichter mitgeteilt, dass die Klage einer Hotelgruppe nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Diese hatte sich direkt ans Verfassungsgericht gewandt, hätte sich aber zunächst durch die Instanzen klagen müssen. In ihrem Beschluss verweisen die Verfassungsrichterinnen und -richter auch auf das bevorstehende Urteil des Bundesgerichtshofs. Für sie sei Voraussetzung, dass es eine höchstrichterliche Entscheidung gebe.

Die Worms könnten es nun mit einer Verfassungsbeschwerde versuchen, sind aber noch unschlüssig. «Das ist ja auch alles mit hohen Kosten für uns verbunden», sagt Salina Worm. «Wir wissen es noch nicht.»

Ein Kommetar zu dem Urteil kommt auch aus der Hotellerie: „Durch den gestern erfolgten BGH-Spruch mit der Versagung der legitimen Entschädigungsansprüche für Corona-Einschränkungen, ändert sich nichts an der Tatsache, dass die Beihilfe-Obergrenze von 54,5 Millionen Euro durch das am Tag zuvor gefallene Urteil des BVerG vom Tisch ist“, so der Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe.  Aus Sicht von Dirk Iserlohe hat der BGH gestern mutlos schlicht die Normen des Infektionsschutzgesetzes, die durch den Gesetzgeber mit der Neueinführung des § 28a IfSG im deutschen Bundestag vom 18. November 2020 die Weichen zur Entschädigungslosigkeit gestellt hat, bestätigt. (Mit Material der dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Sie wollen offene Stellen schnell bekannt machen? Verleihen Sie Ihrer Ausschreibung mit einer Veröffentlichung im Tageskarte-Newsletter und auf der Tageskarte-Webseite FÜR NUR 199 EURO jetzt zusätzlichen Schwung. 13.500 echte Abonnenten jetzt einfach und direkt ansprechen.

Die GEMA erinnert Veranstalter daran, fehlende Setlisten für Live-Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 bis zum 20. März 2026 einzureichen. Ohne Musikfolge kann eine Nachberechnung erfolgen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist 2025 um über zehn Prozent gestiegen. Besonders das Gastgewerbe kämpft mit einer hohen Ausfallrate und gehört zu den am stärksten betroffenen Branchen.

Auszubildende Köche und Köchinnen haben bei den Niedersächsischen Jugendmeisterschaften ihr Können unter Beweis gestellt und dabei auch die Ausbilder überrascht. Die Motivation für die Teilnahme an dem Wettbewerb ging bei den einzelnen Teilnehmern weit auseinander.

In Darmstadt haben sich Nachwuchskräfte des Gastgewerbes bei den 42. Hessenmeisterschaften des DEHOGA Hessen gemessen. 18 Auszubildende traten im Finale in den Bereichen Küche, Service und Hotelfach an.

In Göttingen sind die Landesmeister der niedersächsischen Jugendmeisterschaften im Gastgewerbe ermittelt worden. 30 Auszubildende aus zehn Berufsschulen traten in Theorie und Praxis gegeneinander an. Drei Siegerinnen vertreten Niedersachsen nun bei den Deutschen Jugendmeisterschaften in Mainz.

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland ist 2025 auf 252 Stück gestiegen. Trotz sinkender Hennenbestände konnte die heimische Produktion durch eine höhere Legeleistung stabil gehalten werden.

Wer von der Firma ein Fahrrad gestellt bekommt, muss dafür in der Regel auf einen Teil seines Bruttolohns verzichten. Und das ist noch nicht alles. Echte Diensträder indes sind eher selten.

Rund 7,7 Millionen Menschen – knapp jeder fünfte Arbeitnehmer – verdienten im vergangenen Jahr weniger als 15 Euro brutto pro Stunde. Besonders betroffen zeigt sich das Gastgewerbe, in dem über 1,1 Millionen Beschäftigte unter dieser Marke liegen.

Die vierte Premier Inn-Schlafstudie offenbart eine deutliche Zunahme von Einschlafproblemen bei Männern und ein wachsendes Nord-Süd-Gefälle bei der nächtlichen Ruhezeit der Deutschen.