Brüsseler Platz ​​​​​​​- Erfolg für Anträge gegen Verweilverbot an Kölner Party-Treff

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

er seit Jahren schwelende Konflikt um den bei Nachtschwärmern beliebten Brüsseler Platz in Köln ist um ein juristisches Kapitel reicher. Das Verwaltungsgericht Köln gab Eilanträgen mehrerer Anwohner und einer Gaststätten-Betreiberin gegen ein nächtliches Verweilverbot statt, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln sei «voraussichtlich rechtswidrig», hieß es.

Hintergrund des Konflikts ist die Geräuschkulisse, die an dem Szene-Treff durch Ausgeh-Publikum und Touristen entsteht. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte im September 2023 erklärt, dass die Stadt nachweislich zu wenig tue, um Anwohner vor Lärm zu schützen. Es müssten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um zwischen 22 und 6 Uhr gesundheitsgefährdende Ruhestörungen zu unterbinden.

Stadt regelt Verweilverbot für die warmen Monate

In einer Allgemeinverfügung der Stadt Köln wurden dann Maßnahmen ergriffen. Mit einer Verbotsverfügung untersagte die Stadt das Verweilen auf dem Platz sowie auf Teilen der anliegenden Straßen an Freitagen, Samstagen und Feiertagen im entsprechenden Zeitraum - und zwar vom 7. Februar bis zum 31. Juli 2025. Begründet worden sei dies damit, dass sich vor allem in den warmen Monaten immer wieder große Menschenmengen sammelten, deren normale Gespräche bereits gesundheitsgefährdenden Lärm verursachten, erläuterte das Verwaltungsgericht.

Gegen das Verbot gingen aber wiederum mehrere Anwohner und die Betreiberin einer ansässigen Gaststätte mit Eilanträgen vor. Ihnen gab das Verwaltungsgericht nun statt.

Gericht: Das ist nicht verhältnismäßig

Zur Begründung hieß es unter anderem, dass etwa die aus Lärmmessungen gezogenen Schlüsse zum mutmaßlichen Lärm durch normale Unterhaltungen nicht nachvollziehbar seien. Auch sei das Verweilverbot nicht verhältnismäßig. Mildere Eingriffe - vor allem ein Alkoholverbot - seien ohne «hinreichende Prognose» verworfen worden.

In seiner Wirkung ist die neue Entscheidung aber zunächst begrenzt. Es sei nur über die Eilanträge der Antragsteller entschieden worden, teilte das Gericht mit. Sie müssten sich nun bis zu einer Entscheidung über die anhängigen Klagen nicht an das Verweilverbot halten. «Das Verbot gilt jedoch nach wie vor für alle anderen Personen, solange es die Stadt nicht aufhebt.»

Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten vorgehen. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.