Brüsseler Platz ​​​​​​​- Erfolg für Anträge gegen Verweilverbot an Kölner Party-Treff

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

er seit Jahren schwelende Konflikt um den bei Nachtschwärmern beliebten Brüsseler Platz in Köln ist um ein juristisches Kapitel reicher. Das Verwaltungsgericht Köln gab Eilanträgen mehrerer Anwohner und einer Gaststätten-Betreiberin gegen ein nächtliches Verweilverbot statt, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln sei «voraussichtlich rechtswidrig», hieß es.

Hintergrund des Konflikts ist die Geräuschkulisse, die an dem Szene-Treff durch Ausgeh-Publikum und Touristen entsteht. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte im September 2023 erklärt, dass die Stadt nachweislich zu wenig tue, um Anwohner vor Lärm zu schützen. Es müssten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um zwischen 22 und 6 Uhr gesundheitsgefährdende Ruhestörungen zu unterbinden.

Stadt regelt Verweilverbot für die warmen Monate

In einer Allgemeinverfügung der Stadt Köln wurden dann Maßnahmen ergriffen. Mit einer Verbotsverfügung untersagte die Stadt das Verweilen auf dem Platz sowie auf Teilen der anliegenden Straßen an Freitagen, Samstagen und Feiertagen im entsprechenden Zeitraum - und zwar vom 7. Februar bis zum 31. Juli 2025. Begründet worden sei dies damit, dass sich vor allem in den warmen Monaten immer wieder große Menschenmengen sammelten, deren normale Gespräche bereits gesundheitsgefährdenden Lärm verursachten, erläuterte das Verwaltungsgericht.

Gegen das Verbot gingen aber wiederum mehrere Anwohner und die Betreiberin einer ansässigen Gaststätte mit Eilanträgen vor. Ihnen gab das Verwaltungsgericht nun statt.

Gericht: Das ist nicht verhältnismäßig

Zur Begründung hieß es unter anderem, dass etwa die aus Lärmmessungen gezogenen Schlüsse zum mutmaßlichen Lärm durch normale Unterhaltungen nicht nachvollziehbar seien. Auch sei das Verweilverbot nicht verhältnismäßig. Mildere Eingriffe - vor allem ein Alkoholverbot - seien ohne «hinreichende Prognose» verworfen worden.

In seiner Wirkung ist die neue Entscheidung aber zunächst begrenzt. Es sei nur über die Eilanträge der Antragsteller entschieden worden, teilte das Gericht mit. Sie müssten sich nun bis zu einer Entscheidung über die anhängigen Klagen nicht an das Verweilverbot halten. «Das Verbot gilt jedoch nach wie vor für alle anderen Personen, solange es die Stadt nicht aufhebt.»

Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten vorgehen. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.

Für einen Liter Benzin musste ein durchschnittlicher Arbeitnehmer im April fünf Minuten arbeiten. Der Ölpreisanstieg durch den Iran-Krieg ist aber weniger heftig als nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs.

Bei den Firmenpleiten in Deutschland zeichnet sich aktuell keine Entspannung ab: Neue Höchstwerte gab es im April in den Bereichen Hotel und Gastronomie sowie Grundstücks- und Wohnungswesen.

Nur noch dies und das erledigen, immer ansprechbar sein und dann auch noch Meetings: Viele Menschen leiden unter zermürbendem Stress im Job. Leider lässt sich der nicht immer vermeiden. Aber: Mit ein paar einfachen Strategien lässt er sich besser managen.

Meta nutzt öffentliche Beiträge auf Facebook und Instagram, um seine KI zu schulen. Was Sie verhindern können, was dabei wichtig ist - und wie es mit WhatsApp aussieht.