Bundesarbeitsgericht: Arbeitnehmer können dauerhaft ins Ausland versetzt werden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eigentlich ging es dem Ryanair-Piloten aus Nürnberg nur darum, dass seine Versetzung ins italienische Bologna für rechtswidrig erklärt wird. Das hat er mit seiner Klage durch alle deutschen Arbeitsgerichtsinstanzen nicht erreicht. Aber er sorgte am Mittwoch in Erfurt für ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das sehr viele Arbeitnehmer in Deutschland betreffen kann - vor allem, wenn sie in einem Unternehmen beschäftigt sind, das weltweit agiert.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Arbeitnehmer können dauerhaft ins Ausland versetzt werden, wenn im Arbeitsvertrag nicht etwas anders vereinbart ist, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Das Weisungsrecht von Arbeitgebern zum Arbeitsort gelte nicht nur für Deutschland, sondern auch für Standorte international. Es müsse jedoch eine Einzelfallprüfung geben, ob die Versetzung in ein anderes Land für den Arbeitnehmer zumutbar sei.

Die Entscheidungsbegründung

Die Quintessenz ihres Urteils formulierten die Richter so: «Der Arbeitgeber kann aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts den Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten, wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder den Umständen nach konkludent etwas anderes vereinbart worden ist.» Vor einer Versetzung ins Ausland müsse es eine zweistufige Prüfung geben, sagte ein Gerichtssprecher. «Ist die Versetzung rechtlich zulässig? Und ist sie im konkreten Fall zumutbar?» Juristen sprechen von einer Billigkeitsprüfung, die erfolgen müsse.

Der Knackpunkt

Letztlich ging es «um die Auslegung von Paragraf 106 der Gewerbeordnung», sagte der Vorsitzende Richter, Rüdiger Linck, in der Verhandlung. Er regelt das Weisungsrecht von Arbeitgebern - seine Anwendung bezüglich des Arbeitsortes ist unter Arbeitsrichtern umstritten. Der Anwalt des Piloten hielt die vertraglich vereinbarte Versetzungsklausel im Vertrag seines Mandanten für unwirksam, weil seiner Meinung nach die Gewerbeordnung nur eine Versetzung innerhalb Deutschlands zulasse. Mit dieser Argumentation konnte er nicht punkten.

Klarheit geschaffen

Mit seinem Urteil schuf das Bundesarbeitsgericht Klarheit bei der Auslegung des Passus in der Gewerbeordnung. «Eine Begrenzung des Weisungsrechts auf Arbeitsorte in der Bundesrepublik Deutschland ist dem Gesetz nicht zu entnehmen», so die Bundesarbeitsrichter. Der umstrittene Paragraf 106 besagt: «Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.»

Der Fall

Den Präzedenzfall für das Urteil lieferte ein Pilot einer Tochterfirma der irischen Fluggesellschaft Ryanair. Der Flugkapitän klagte bis zur höchsten Arbeitsgerichtsinstanz gegen seine dauerhafte Versetzung von Nürnberg, wo die Fluggesellschaft ihre Station schloss, zum Flughafen im italienischen Bologna. Er wollte die Rücknahme der Versetzung nach Italien erreichen, die im Mai 2020 erfolgte. Sein Anwalt verwies darauf, dass sein Mandant dadurch auch Gehaltseinbußen von einigen zehntausend Euro hatte. Im Arbeitsvertrag des Klägers war vereinbart, dass der Pilot auch an jedem anderen Standort des Unternehmens eingesetzt werden kann, und dass sich seine Vergütung dann nach dem dort geltenden System richtet.

Die Konsequenzen

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat nach Meinung des Bonner Arbeitsrechtlers Gregor Thüsing weitreichende Auswirkungen. Die Arbeitswelt werde immer internationaler. «In vielen Arbeitsverträgen ist kein Arbeitsort festgelegt.» Dieser könnte von Arbeitgebern nach betrieblichen Notwendigkeiten festgelegt werden - «allerdings muss den Interessen des Arbeitnehmers hinreichend Rechnung getragen werden.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.