Chef im Urlaub: Was ist mit der Kündigungsfrist?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sie möchten so schnell wie möglich kündigen, doch Ihre Vorgesetzte ist für mehrere Wochen außer Haus? Keine Sorge: Ihre Kündigung kann auch in deren Abwesenheit wirksam eingereicht werden. Dennoch gibt es wichtige Punkte zu beachten, wenn die persönliche Übergabe nicht möglich ist.

Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt: «Auf jeden Fall reicht es aus, wenn man die unterschriebene Kündigung im Original in den Briefkasten der Firma wirft, auch wenn der Chef abwesend ist.» Alternativ können Sie das Schreiben bei der Poststelle im Betrieb oder im Sekretariat abgeben.

Im Streitfall: Beweispflicht liegt beim Arbeitnehmer

Falls es zu Streitigkeiten kommt – etwa, wenn der Arbeitgeber behauptet, die Kündigung nie erhalten zu haben – sind Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in der Beweispflicht. Das bedeutet laut Meyer: Sie müssen nachweisen können, wann und wo Sie die Kündigung abgegeben haben. Hier zwei Tipps:

  • Zeugen mitnehmen: Lassen Sie jemanden – etwa einen Freund oder Familienmitglied – beobachten, wie Sie die Kündigung einwerfen oder abgeben.
  • Bestätigung einholen: Geben Sie die Kündigung bei einer Poststelle oder im Sekretariat ab und lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen.

Übrigens: Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist in Deutschland nicht rechtsgültig. Die sogenannte «strenge Schriftform» ist in jedem Fall einzuhalten: Das Original mit Ihrer Unterschrift muss beim Arbeitgeber eingehen. Zwar existiert die Möglichkeit, eine Kündigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen, doch diese ist in der Praxis laut Meyer kaum verbreitet.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.