Chronisch krank im Job: Gehen Diabetes, Rheuma oder Depression den Arbeitgeber etwas an?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die eigene Gesundheit ist etwas höchst Persönliches, aus gutem Grund gilt für Ärzte die Schweigepflicht und steht auf der Krankschreibung für den Arbeitgeber keine Diagnose. Menschen mit einer chronischen Erkrankung stehen trotzdem oft vor der Frage: Soll ich meiner Chefin, meinem Teamleiter, meinen Kollegen offenbaren, dass ich nicht gesund bin?

49 Prozent aller Erwachsenen in Deutschland haben chronische Krankheiten, ermittelte das Robert-Koch-Institut in seiner jüngsten «Gesundheit in Deutschland»-Studie. Rheuma und Diabetes gehören dazu, Depressionen, Epilepsie, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder ein ständig schmerzender Rücken. Manche schränken bei guter Behandlung im Alltag kaum ein, bei anderen sind die Symptome offensichtlich.

So unterschiedlich die Krankheitsbilder sind, eint viele Betroffene doch die Unsicherheit, ob sie im Job darüber sprechen sollen, dass sie krank sind. Sie haben Angst, als weniger leistungsfähig abgestempelt zu werden. Nicht berücksichtigt zu werden, wenn interessante Projekte anstehen. Weniger Karrierechancen zu haben. Im Team wegen häufigerer Krankheitstage schlecht dazustehen.

Im Bewerbungsgespräch darf nicht nach Krankheiten gefragt werden

Zur Offenheit verpflichtet sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur in ganz wenigen Fällen. «Über eine chronische Erkrankung informieren müssen sie nur, wenn dadurch die Eignung für die Tätigkeit massiv beeinträchtigt wird und sich die Auswirkungen nicht durch den Einsatz von Hilfsmitteln beheben lassen», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Wenn beispielsweise ein Dachdecker an Epilepsie erkrankt, muss er dem Chef Bescheid sagen - zu groß ist das Absturzrisiko.

Im Vorstellungsgespräch sind deshalb auch keine allgemeinen Fragen nach der Gesundheit erlaubt. Werden sie doch gestellt, «darf geschwiegen und auch gelogen werden», sagt Oberthür. Auch bei einer Einstellungsuntersuchung dürfe es nur darum gehen, «die Eignung für die konkrete Tätigkeit festzustellen», so die Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Für einen Schreibtisch-Job im Büro ist eine Herz-Kreislauf-Erkrankung nicht relevant - und die Frage danach deshalb auch nicht zulässig.

Oft mehr Verständnis als erwartet

Trotzdem kann es gute Gründe für einen offenen Umgang mit einer chronischen Erkrankung geben. «Die Kolleginnen und Kollegen können bestimmte Situationen dann besser einordnen», sagt Anette Wahl-Wachendorf, Vizepräsidentin des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte.

Die Darmerkrankung Morbus Crohn beispielsweise zwingt Betroffene in akuten Phasen immer wieder mit Durchfall auf die Toilette. Das kann zu viel Getuschel im Team führen, wenn niemand die Ursache kennt. Wer offen mit seiner Krankheit umgehe, erlebe oft viel mehr Verständnis und Entgegenkommen als erwartet, sagt die Ärztin.

Chronische Erkrankung: Arbeitsplatz lässt sich anpassen

Wer Einschränkungen nicht thematisiert, vergibt außerdem die Chance, sich das Arbeitsleben etwas zu erleichtern. Oft kann nämlich der Arbeitsplatz mit Hilfsmitteln angepasst werden. Für einen Rheumatiker zum Beispiel mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch oder einem Headset fürs Telefon.

Aber es gibt auch die negativen Beispiele: Beschäftigte, denen wegen ihrer Erkrankung am Arbeitsplatz Steine in den Weg gelegt werden, erlebt Arbeitsrechtsanwältin Oberthür immer wieder in ihrer Kanzlei: «Auf die Frage, ob man eine Krankheit offenbaren soll, gibt es deshalb keinen pauschal richtigen Rat.»

Bei der Abwägung helfen kann das Projekt «Sag ich’s?», das von einem Team der Universität Köln entwickelt wurde. Kernpunkt ist ein anonymer Online-Selbsttest. Er stellt viele Fragen - nicht zur konkreten Erkrankung, sondern zu den Bedingungen am Arbeitsplatz, zu möglichen Einschränkungen, zu persönlichen Werten: Wie geht das Unternehmen generell mit Krankheiten um? Hört der Vorgesetzte zu und macht er Mut? Kann man im Team gut andere um Hilfe bitten? Benötigt man Hilfsmittel? Wie beeinträchtigt fühlt man sich von seiner Arbeit?

In der Auswertung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Auflistung der Punkte, die in ihrer jeweiligen Situation für und gegen Offenheit in Sachen Gesundheit sprechen. Die Entscheidung kann das Online-Tool nicht abnehmen, es soll aber als Reflexionshilfe eine Basis für die eigenen Überlegungen liefern.

Diese Unterstützungsangebote lohnen sich

Unterstützung bekommen Betroffene außerdem beim Betriebs- oder Personalrat, bei Gewerkschaften, Sozialverbänden und Selbsthilfegruppen. Der Betriebsarzt berät, welche Hilfsmittel sinnvoll sein können, und kann auch zum Gespräch mit der Chefin hinzugezogen werden.

Arbeitsmedizinerin Wahl-Wachendorf empfiehlt, das Gespräch «nicht zwischen Tür und Angel, sondern immer in einer guten Gesprächssituation» zu führen. Und: «Nicht gleich alle Einzelheiten zu nennen, sondern das Thema erst allgemeiner anzusprechen und zu schauen, wie der Vorgesetzte reagiert».

Eine Überlegung wert sein kann je nach Schwere der Erkrankung auch ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent ist man nämlich besser vor Kündigung geschützt: Sie darf dann nur ausgesprochen werden, wenn auch das Integrationsamt zugestimmt hat.

«Man muss eine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber nicht offenbaren», sagt Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür: «Aber man kann den Bescheid für den Fall der Fälle in die Schublade legen.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.