Corona-Infektion im Job kann Arbeitsunfall sein

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Hat sich ein Arbeitnehmer im Job mit dem Coronavirus infiziert, gilt das unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Das berichtet die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 10/21). Erkrankte haben dann Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Sie übernimmt zum Beispiel Behandlungen und zahlt bei Langzeitfolgen eine Verletztenrente. Im Todesfall unterstützt sie die Hinterbliebenen finanziell. Doch die Leistungen gibt es nicht automatisch. Manchmal hakt es schon am Arbeitgeber, der die Infektion beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen muss. Notfalls können Arbeitnehmer das aber auch selbst tun.

Voraussetzung sind erstmal ein positiver PCR-Test und mindestens leichte Symptome. Tipp: Eine Corona-Infektion am Arbeitsplatz auch bei nur mildem Verlauf dem Unfallversicherungsträger melden, für den Fall, dass später Langzeitfolgen auftreten. Auch wer keine Symptome hat, sollte sich alles notieren und den Arbeitgeber bitten, die Infektion im sogenannten Verbandbuch festzuhalten. So kann die Infektion noch nachträglich gemeldet werden.

Nachweis kann schwer sein

Doch wie kann man nachweisen, dass man sich ausgerechnet im Job infiziert hat? Wer in Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege oder Labor arbeitet und unter Infektionsfolgen leidet, muss das nicht extra belegen. Hier kann eine Berufskrankheit anerkannt werden. Ein höheres Infektionsrisiko gilt von vornherein auch für andere Berufe wie Friseure oder Kosmetikerinnen.

Es gilt dagegen nicht etwa für Lehrerinnen oder Kassierer. Diese und andere Berufsgruppen können zumindest einen Arbeitsunfall anzeigen. Dafür müssen Betroffene allerdings genau darlegen, dass sie in ihrem Job engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten.

Enger Kontakt, das heißt konkret: länger als zehn Minuten ohne Maske und unter 1,5 Meter Abstand. Oder es gab ein Gespräch ohne Maske und Mindestabstand. Oder man war länger als zehn Minuten gemeinsam in einem schlecht belüfteten Raum.

Drei Tage krankschreiben lassen

Alle solchen Kontakte aus den 14 Tagen vor dem eigenen positiven PCR-Test müssen aufgeführt werden. Wer allerdings auch im privaten Bereich Kontakt zu Infizierten hatte, dem wird ein Arbeitsunfall in der Regel nicht anerkannt.

Außerdem wichtig: Bei Arbeitsunfällen müssen Betroffene mindestens drei Tage krankgeschrieben sein. Auch bei milden Symptomen ist somit ein Attest vom Arzt nötig. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.