Corona-Sperrzone: Was Italien-Reisende jetzt wissen müssen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Große Teile Norditaliens sind wegen des neuen Coronavirus Sars-CoV-2 jetzt Sperrzone. Betroffen sind unter anderem Mailand, Venedig, Parma und Rimini an der Adria, nicht aber Südtirol. Das wirft die Reisepläne vieler Deutscher durcheinander.

Eine Pauschalreise in das betroffene Gebiet könne kostenlos storniert werden, erklärt der Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich aus Kempten. Es liege ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand vor. «Der Veranstalter muss das Geld binnen 14 Tagen zurückzahlen.»

Auch Hotelbuchungen lassen sich umsonst stornieren

Norditalien ist allerdings nicht unbedingt ein Pauschalreiseziel, viele buchen ihren Urlaub individuell. Doch auch diese Reisenden haben gute Karten: «Auch eine Hotelbuchung lässt sich bei einer behördlichen Einreisesperre kostenlos stornieren, weil die Unterkunft gar nicht mehr erreichbar ist», erläutert Führich. Das gelte auch im italienischen Recht. «Der Vertrag kann wegen "Unmöglichkeit" objektiv von niemandem erfüllt werden.»

Wer auf einem deutschsprachigen Hotelportal im Internet gebucht hat, für den gelte ohnehin deutsches Recht, erklärt der Jurist. Dann wenden sich Urlauber an den Vermittler - also das Portal - und pochen auf eine gebührenfreie Stornierung des Aufenthalts. Im Streitfall kann am Wohnsitzgericht des Verbrauchers geklagt werden.

Betroffene Region meiden

Das Auswärtige Amt (AA) rät aktuell ohnehin von Reisen in die zur Sperrzone erklärten Regionen ab. Darüber hinaus wird «von nicht erforderlichen» Reisen in die autonome Provinz Bozen-Südtirol in der Region Trentino-Südtirol abgeraten.

Nach wie vor kommen deutsche Urlauber jedoch aus der Sperrzone raus: Die Rückkehr an einen Wohnort sowohl innerhalb als auch außerhalb wie die Ausreise dazu nach Deutschland ist laut AA weiterhin möglich.

Sommerurlaub stornieren und neu buchen?

Die Sperrzone in Norditalien gilt vorerst bis 3. April und damit kurz vor Ostern, sie kann aber noch verlängert werden. Was sollten  Urlauber tun, die einen Urlaub mit Zeitraum nach Ablauf der Frist gebucht haben? «Die sollten abwarten», rät Führich. «Hier kann ich die Reise nicht einfach kostenlos stornieren.»

Im Vorteil sind Urlauber, wenn sie Unterkünfte mit kostenloser Storno-Option etwa bis einen Tag vor Abreise gebucht haben. Das bieten viele Hotelportale, der Preis ist dann etwas teurer. «In diesem Fall würde ich stornieren und schauen, wie sich die Preise entwickeln», empfiehlt der Reiserechtler. Neu buchen sollte man nur mit einer großzügigen Stornierungsmöglichkeit.

Laut Führich ist es weiterhin möglich, mit dem Auto durch die Sperrzone zu fahren, etwa auf dem Weg in die Toskana. «Sie müssen bei der Kontrolle plausibel machen, dass Sie auf Durchreise sind.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe liegen 2025 weiterhin unter dem Niveau von 2016. Das zeigen vorläufige Zahlen des Landesamts IT.NRW.

Auch im Schreiben wächst die Nachfrage nach intensiveren, persönlich ausgerichteten Formaten, fernab vom Alltag. Die Autorin Sylvia Deloy veranstaltet gemeinsam mit der Coachin Anja Eigen das Schreibretreat „Zeit für Geschichten“. Es findet vom 7. bis 10. Juni 2026 im Wellnesshotel Bayerwaldhof im Bayerischen Wald statt.

Im Jahr 2025 haben in Deutschland rund 461.800 Personen eine duale Berufsausbildung aufgenommen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, entspricht dies einem Rückgang von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Steigende Lebenshaltungskosten sind laut einer aktuellen Umfrage die größte finanzielle Sorge in der deutschen Bevölkerung. Auffällig: Besorgter als Niedrigverdiener sind demnach diejenigen mit mittleren oder hohen Einkommen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.