Coronavirus-Krise: Restaurants in Bayern dürfen nur noch bis 15.00 Uhr öffnen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Kampf gegen das Coronavirus dürfen Restaurants und Kantinen in Bayern nur noch von 6.00 bis 15.00 Uhr öffnen. Das teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag in München mit. In Bayern gilt wegen der Coronavirus-Krise ab sofort der Katastrophenfall.

Darüber hinaus werden Kinos, Clubs, Vereinsräume und ähnliches ab Dienstag geschlossen, ebenso wie Sport- und Spielplätze. Große Teile des Einzelhandels werden dichtgemacht.

Zum Schutz der Wirtschaft vor den Folgen der Corona-Krise stellt Bayern ein Hilfspaket in Höhe von zehn Milliarden Euro bereit. Dies teilte Ministerpräsident Markus Söder ebenfalls mit «Die Lage ist sehr ernst und verändert sich täglich, leider nicht zum Guten», betonte Söder. In Bayern gelte ab sofort der Katastrophenfall, seit diesem Montag sind alle Schulen und Kindergärten im Freistaat geschlossen.

 

Darüber hinaus weitet der Freistaat die Beschränkungen wegen der Ausbreitung des Coronavirus weiter aus. Auch Sportplätze und Spielplätze sollen gesperrt werden. Ab Dienstag werden Bars, Kinos und Schwimmbäder geschlossen, ab Mittwoch auch ausgewählte Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung notwendig sind.

Um die Grundversorgung mit Lebensmitteln und anderen wichtigen Produkten sicherzustellen, weitet Bayern aber die Ladenöffnungszeiten für bestimmte Geschäfte aus: Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Banken und einige weitere Geschäfte dürfen unter der Woche nun bis 22.00 Uhr öffnen und auch sonntags geöffnet haben. Speiselokale sollen zudem nur noch von 6.00 bis 15.00 Uhr öffnen dürfen. In Innenbereichen soll es Mindestabstände zwischen den Gästen geben.

Als Reaktion auf das sich ausbreitende Coronavirus hatte Söder am Sonntagabend die Ausrufung des Katastrophenfalls im Freistaat angekündigt. Man werde das tun, weil man eine einheitliche Strategie unter einer einheitlichen Führung brauche, sagte er im BR Fernsehen. «Die Herausforderung wächst täglich, also müssen wir konsequent, aber angemessen reagieren.»

Anders als in anderen Ländern soll es wegen des Coronavirus in Bayern zunächst keine Ausgangssperren geben. «Das ist derzeit nicht geplant», sagte Söder. Er appellierte aber an alle Bürger, sich genau zu überlegen, welche Orte man besuchen wolle.

Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus nimmt in Bayern seit Tagen rasch zu. Bis Sonntagmittag meldete das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 886 Fälle, in denen Menschen im Freistaat positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurden. Das sind 205 Fälle mehr als am Vortag. Vier ältere Menschen starben, Stand Sonntagabend, bisher nachweislich an Covid-19.

Stichwort: Katastrophenfall

Mit der Ausrufung des Katastrophenfalls greift die Staatsregierung zu einem Mittel, das in der Regel bei Naturkatastrophen zum Einsatz kommt - meist sind das in Bayern Überschwemmungen oder Schneemassen. In der Regel wird auch nicht der bayernweite Katastrophenfall ausgerufen, sondern beschränkt auf einzelne Kommunen.

Das bayerische Katastrophenschutzgesetz ist aber nicht auf Naturgefahren beschränkt, sondern lässt ganz bewusst sehr breiten Spielraum: Eine Katastrophe ist «ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden».

Zweck des Gesetzes ist es, eine einheitliche Kommandostruktur für die Behörden zu schaffen, damit diese gezielt und koordiniert auf eine Katastrophe reagieren können. Sämtliche Einsätze von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und Hilfsorganisationen laufen dann über eine zentrale Stelle. Normalerweise übernehmen die Landratsämter die Funktion der Katastrophenschutzbehörde, bei überregionalen Bedrohungen kann das aber auch das Innenministerium in München sein.

Das Gesetz gibt den Behörden darüber hinaus sehr weitreichende Möglichkeiten: Sie dürfen Katastrophengebiete räumen und den Zutritt verbieten. Die Katastrophenschutzbehörde hätte sogar das Recht, jeden Bürger zum Einsatz heranzuziehen - in Form von «Dienst-, Sach- und Werkleistungen».

(Mit Material der dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.