Covid-19 im Beruf: Berufskrankheit oder Arbeitsunfall?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer sich während seiner beruflichen Tätigkeit mit dem Corona-Virus ansteckt und an Covid-19 erkrankt, sollte dies der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse melden. Das empfiehlt die Arbeitnehmerkammer Bremen.

Besonders die Spätfolgen der Krankheit seien nicht immer abzuschätzen. Es lohne sich daher für betroffene Beschäftigte, sich Rat einzuholen und den entsprechenden Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu informieren.

Betroffene können hier in der Regel bessere Leistungen erhalten als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, heißt es beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Darunter können zum Beispiel die Akutbehandlung, Reha, Verletztengeld oder eine Unfallrente fallen - wenn man etwa nachgewiesen dauerhaft unter den Folgen der Covid-19-Erkrankung leidet

Anerkennung als Berufskrankheit

Unterscheiden müssen Beschäftigte dabei, ob sie die Erkrankung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall anzeigen können. Als Berufskrankheit anerkannt ist Covid-19 derzeit nur für Beschäftigte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege und in Laboren (Berufskrankheit 3101), da diese Tätigkeiten mit hohen Infektionsrisiken verbunden sind.

Gleiches gilt laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) für Personengruppen, die bei ihrer versicherten Tätigkeit der Infektionsgefahr in einem ähnlichen Maße besonders ausgesetzt waren. Seit Dezember 2020 fallen den Informationen der Arbeitnehmerkammer zufolge auch Infektionen bei Kita-Beschäftigten wie Erzieherinnen und Erziehern unter die BK 3101.

Voraussetzungen für eine Anerkennung als Berufskrankheit seien ein Kontakt mit einer nachgewiesen infizierten Person bei der Arbeit, das Auftreten von Symptomen und ein positiver PCR-Test. Zuständig ist im Falle von Berufskrankheiten die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BG BGW) oder die Unfallkasse.

Anerkennung als Arbeitsunfall

Bei Beschäftigten anderer Berufsgruppen kann eine Ansteckung mit dem Corona-Virus als Arbeitsunfall anerkannt werden. Voraussetzung ist hier, dass die Infektion auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist und ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person nachweislich stattgefunden hat. Zudem müssen Krankheitssymptome aufgetreten sein.

Auch bei einem belegten massiven Infektionsausbruch im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg könne aber eine berufliche Verursachung anerkannt werden, so die Arbeitnehmerkammer. Am Ende entscheide aber die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft im Einzelfall, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

Grundsätzlich sind die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Arbeitgeber sowie Krankenkassen zuständig für die Meldung einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls. Aber auch Beschäftigte selbst können ihre Infektion der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse melden, etwa wenn der Arbeitgeber sich weigern sollte, eine Unfallanzeige entgegenzunehmen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.