Damit sich der Zweitjob lohnt: Nicht nur auf Bruttoverdienst achten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wird das Geld am Ende des Monats regelmäßig knapp, kann ein Zweitjob das Einkommen steigern. Doch bei der Suche nach einem Zusatzjob sollte man sich nicht von einem attraktiven Bruttoverdienst leiten lassen, rät die Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 03/2023).

Denn hält man bestimmte Verdienst- und Zeitgrenzen ein, etwa bei einem Mini- oder Saisonjob, kann das letztendlich netto mehr bringen als ein Zweitjob mit höherem Bruttogehalt und längerer Arbeitszeit.

Man sollte also vorab klären, was nach Abzug von Steuer- und Sozialabgaben vom Zweitjob tatsächlich übrig bleibt.

Bei Minijob auf Pauschalversteuerung achten

Ein Beispiel: Eine Frau mit einer Tochter hat einen Teilzeitjob, für den sie 2600 Euro brutto bekommt. So erzielt sie in Steuerklasse I ein Nettogesamteinkommen von 1820 Euro im Monat. Nimmt sie einen Minijob mit einem Bruttoverdienst von 520 Euro an, fährt sie damit am Ende besser als bei einem Zweitjob mit selbem Stundenlohn, aber höherer Arbeitszeit und einem Bruttoverdienst von 700 Euro.

Im ersten Fall kommt sie auf einen Gesamtnettobetrag von 2340 Euro im Monat nach Steuererklärung, im zweiten Fall auf 2217 Euro.

Der Grund: Übersteigt der Nebenverdienst 520 Euro im Monat, müssen sowohl Beschäftigte wie auch Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Im Beispielfall sogar volle Sozialversicherungsbeiträge, da reduzierte nur bis zu einem Gesamteinkommen von 2000 Euro im Monat gelten.

Wann eine Pauschalversteuerung nicht möglich ist

Auch eine Pauschalversteuerung, wie sie beim Minijob möglich ist, kommt bei einem regelmäßigen Verdienst über 520 Euro nicht in Frage.

Dann müssen Arbeitgeber beim Finanzamt nach Lohnsteuerklasse abrechnen - und zwar für den Zweitjob nach Steuerklasse VI. Hier ist die monatlich einbehaltene Lohnsteuer besonders hoch. Im Beispielfall liegt sie bei 77 Euro im Monat.

Entscheidet man sich statt dauerhaftem Zweitjob für einen Saisonjob neben der eigentlichen Tätigkeit, kann das ebenfalls Vorteile haben.

Denn ist ein Aushilfsjob bei einer Fünf-Tage-Woche von vornherein auf drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt, fallen für den Verdienst keine Sozialabgaben an. Steuerpflichtig ist der Verdienst allerdings dennoch.

Ein Tipp von «Finanztest»: Wer einen Minijob neben dem Erstjob annehmen möchte, sollte beim künftigen Arbeitgeber nach Möglichkeit eine Pauschalversteuerung anfragen. Dann werden zwar pauschal zwei Prozent Lohnsteuer fällig. Dafür muss der Verdienst allerdings nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Selbst wenn die Lohnsteuer nicht vom Arbeitgeber übernommen werden sollte und vom Verdienst abgezogen wird, kommt das in der Regel günstiger als wenn nach Steuerklasse abgerechnet wird, so «Finanztest».

Zurück

Vielleicht auch interessant

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.