Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub widerrufen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

«Wenn einmal Urlaub genehmigt ist, sozusagen der Arbeitgeber die Erteilungshandlung vollzogen hat, dann kann er das nicht einfach wieder umkehren», erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

Das heißt, auch wenn es Personalengpässe Krankheitsausfälle oder einen zu hohen Arbeitsanfall gibt, kann der Chef die bereits genehmigten Urlaubstage nicht zurückziehen. Nur in Absprache mit dem Arbeitnehmer kann vereinbart werden, dass der Urlaub verschoben oder abgesagt wird.

Sonderfall in Notsituationen

Dabei gibt es allerdings einen seltenen Ausnahmefall. Tritt eine schwerwiegende betriebliche Notsituation (zum Beispiel ein großflächiger Brand) ein, kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückholen. Das gilt jedoch nur dann, wenn unmittelbar Notmaßnahmen ergriffen werden müssen und der betroffene Arbeitnehmer unverzichtbar ist, so der Fachanwalt. 

Wenn der Arbeitgeber den Urlaub streicht, muss er dem Arbeitnehmer dadurch entstandene Kosten übernehmen. Fallen etwa Storno-, Umbuchungs- oder Reisekosten an, bleiben Arbeitnehmer nicht darauf sitzen.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.