Darf ich im Urlaub für andere arbeiten?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Um einer Leidenschaft nachzugehen oder zusätzlich Geld zu verdienen: Manche Arbeitnehmer würden im Urlaub gerne für einen anderen Arbeitgeber tätig werden. Ist das erlaubt?

Zur Beantwortung der Frage unterscheidet Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg, verschiedene Fälle. Wer ohnehin eine Nebentätigkeitsgenehmigung seines Arbeitgebers hat und üblicherweise einem Zweitjob nachgeht, für den besteht diese Möglichkeit auch während des Urlaubs.

Art, Dauer und Schwere der Arbeit sind entscheidend

«Daneben besagt aber das Bundesurlaubsgesetz in Paragraf 8, dass Arbeitnehmer während des Urlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten dürfen», erläutert Markowski. Denn Ziel des Urlaubs sei die Erholung: «Man soll seine Leistungsfähigkeit wieder erlangen.» Dem stehe es dann entgegen, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft für einen anderen Job einsetzen.

Dabei komme es aber jeweils auf Umfang, Art und Dauer, Schwere und Regelmäßigkeit der Arbeit an: «Nicht jede Tätigkeit wird dem Urlaubszweck widersprechen. Das ist eine Einzelfallabwägung.»

Was klar sein sollte: Arbeitnehmer brauchen in jedem Fall eine Nebentätigkeitsgenehmigung. In der Regel müsse der Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit aber zustimmen, wenn die betrieblichen Interessen nicht eingeschränkt werden.

Absprache mit Arbeitgeber ist wichtig

Wer also während seines Urlaubs für einen anderen Arbeitgeber arbeiten möchte, muss das seinem Arbeitgeber anzeigen. «Der wird natürlich nachfragen, in welchem Umfang das stattfinden soll. Es läuft ja auch seinen Interessen zuwider, wenn ich völlig erschöpft aus dem Urlaub wiederkomme», sagt Markowski.

Da würden viele Arbeitgeber sehr genau hinsehen, so die Prognose des Arbeitsrechtlers. Wer sich einfach ohne Zustimmung des Arbeitgebers während seines Urlaubs im Zweitjob auspowert, verstößt gegen arbeitsvertragliche Pflichten. «Das kann eine Abmahnung nach sich ziehen und im wiederholtem Falle eine Kündigung», warnt Markowski.

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.