Darf mein Arbeitgeber Gespräche aufzeichnen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mitarbeitergespräche finden in der Regel unter vier Augen statt -zwischen Führungskraft und Beschäftigten. Sie werden meist schriftlich dokumentiert, das Protokoll des Gesprächs bekommt dann oft die Personalabteilung. Was aber, wenn der Arbeitgeber den Dialog aufzeichnet, also ein Tondokument des gesamten Gesprächs anfertigt? Ist das erlaubt?

«Das ist nicht ohne Weiteres zulässig», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Hier spielen neben den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers auch die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Rolle. Fest steht also: «Keiner muss hinnehmen, dass das Gespräch, das er mit seinem Arbeitgeber führt, einfach aufgezeichnet wird.»

Zustimmung kann wieder zurückgenommen werden

Die Datenschutzgrundverordnung enthalte ausdrückliche Regelungen, dass Daten nicht verarbeitet werden dürfen, so Schipp. Die Aufzeichnung ohne vorherige Zustimmung wäre aber genau eine solche Datenverarbeitung. 

Deshalb gilt: Selbst wer einer Aufzeichnung zunächst zugestimmt hat, kann seine Zustimmung später wieder lösen. Dann müsse die Aufzeichnung im Zweifelsfall auch gelöscht werden, da es sich um Daten handelt, die für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses nicht wirklich erforderlich sind, so Schipp. «Da ist die Rechtslage aus meiner Sicht eindeutig.» 

Zurück

Vielleicht auch interessant

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.