DEHOGA Berlin und NGG einigen sich auf neuen Tarifvertrag / Keine Einigung in Bayern

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Nach intensiven Verhandlungen einigen sich Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter auf deutlich bessere Konditionen für die rund 80.000 Beschäftigten im Berliner Gastgewerbe. Die untersten Tarifgruppen 2 und 3 steigen auf 12 Euro (+ 13,5 Prozent bzw. 9,4 Prozent) zum 1. Januar 2022, unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird. Die Tarifgruppe 4 wird ab dem 1. Januar 2022 auf 12,50 Euro erhöht.

Die anderen Bewertungsgruppen steigen zum 1. Januar 2022 um 4 Prozent und zum 1. Oktober 2022 steigen alle Tarifgruppen um 6 Prozent - es kommt dementsprechend zu Gehaltserhöhungen von 10 Prozent. Die Gesamtlaufzeit des neuen Entgelttarifvertrages beträgt 18 Monate.

Die Azubivergütungen steigen in allen Ausbildungsjahren jeweils zum 1. Februar 2022 und 1. Februar 2023 um 50 Euro - im 3. Ausbildungsjahr verdient ein Azubi dann 1.150 Euro. Des Weiteren vereinbaren die Verhandlungspartner, dass ab sofort an einem modernen Rahmenkonzept (Rahmen- und Manteltarifvertrag) gearbeitet wird.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband sowie die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten konnten sich hingegen in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen.

Der Solidarpartner NGG forderte in der Spitze mehr als 33 Prozent Lohnerhöhung. Die Arbeitgeberkommission des DEHOGA Bayern wies dies als unseriös zurück. Derartige Forderungen seien in anderen Bereichen der NGG nicht annähernd gestellt worden. Die Arbeitgeberseite sah sich daher außer Stande ein angemessenes Angebot zu unterbreiten.


 

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