Diensttankkarte: Fristlose Kündigung nach privater Nutzung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bezahlt ein Arbeitnehmer den Sprit für sein Privatauto mehrmals mit einer Tankkarte, die ihm vom Arbeitgeber für den Dienstwagen überlassen wurde, kann eine fristlose Kündigung die Folge sein. Und zwar auch ohne eine vorherige Abmahnung. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hervor, über die der Bund-Verlag berichtet. (Az.: 2 Sa 313/22)

Im konkreten Fall war ein Vertriebsmitarbeiter mit Dienstwagen nach der Dienstwagenrichtlinie seines Arbeitgebers verpflichtet, den Pkw bei Dienstreisen einzusetzen. Er durfte ihn aber auch für private Fahrten nutzen. Der Arbeitgeber trug nach der Richtlinie unter anderem die laufenden Betriebskosten.

Zum Betanken des Dienstwagens erhielt der Beschäftigte Tankkarten. Mit diesen zahlte er aber nicht nur den Sprit für seinen Dienstwagen, sondern auch für seine privaten Fahrzeuge - und ließ außerdem über die Diensttankkarte eine Cabrio-Pflege an einem seiner Privatautos vornehmen.

Als das herauskam, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich. Der Vertriebsmitarbeiter zog dagegen vor Gericht - zunächst mit Erfolg.

 

Erste Instanz sieht Arbeitnehmer im Recht

Das Arbeitsgericht Lingen sah in der außerordentlichen Kündigung eine Verletzung des Ultima-Ratio-Prinzips. Danach hätte der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung als milderes Mittel eine Abmahnung aussprechen müssen.

Es sei nicht festzustellen, so das Arbeitsgericht, dass sich der Kläger bei Nutzung der Tankkarte darüber im Klaren gewesen sei, dass er eine Pflichtverletzung begehe, die das Vermögen des Arbeitgebers schädige. (Az.: 1 Ca 343/21)

Kein Flüchtigkeitsfehler, kein Versehen

Anders sah das hingegen das in zweiter Instanz mit dem Fall befasste Landesarbeitsgericht. Es gab dem Arbeitgeber Recht - und bestätigte die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung sei eine Abmahnung entbehrlich gewesen.

Der Beschäftigte habe in 38 Fällen die Tankkarten pflichtwidrig entgegen der eindeutigen Regelung der Dienstwagenrichtlinie zum Betanken seiner Privatfahrzeuge benutzt. Aufgrund der Häufigkeit der fehlerhaften Nutzung liege also kein Flüchtigkeitsfehler oder ein einmaliges Versehen vor.

Eine Wiederherstellung des für das Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauens könnte durch den Ausspruch einer Abmahnung nicht mehr erwartet werden, hieß es in der Urteilsbegründung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.