Dürfen Arbeitnehmer wegen Corona Urlaub ins nächste Jahr verschieben?

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Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie sind Urlaubsreisen häufig nur mit Einschränkungen möglich. Da liegt es nahe, Urlaubstage für eine lange Reise im nächsten Jahr zu sammeln. Urlaub ist aber in der Regel nicht ins nächste Jahr übertragbar, wie der Bund-Verlag erklärt.

Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch müssen Beschäftigte grundsätzlich im jeweiligen laufenden Kalenderjahr nehmen, heißt es in dem Beitrag. Resturlaubstage am Ende des Jahres lassen sich nur in Ausnahmefällen übertragen. Das sei dann der Fall, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe eine Übertragung rechtfertigen. So ist es im Bundesurlaubsgesetz festgelegt.

Denkbar ist, dass ein Betrieb während der Pandemie so viele Aufträge hat, dass den Beschäftigen kein Urlaub gewährt werden kann. Allein die Tatsache, dass Beschäftigte eine Reise nicht wie geplant antreten können, ist laut Bund-Verlag dagegen kein Grund, den Urlaub erst im nächsten Jahr geltend zu machen.

Genauso wenig können sich Beschäftigte ihren Urlaub einfach ausbezahlen lassen. Urlaub soll grundsätzlich der Erholung dienen, Beschäftigte können laut Bund-Verlag nicht frei zwischen Urlaub oder Entgelt wählen. Sollte sich der Arbeitgeber auf den Wunsch einlassen, bleibt der Urlaubsanspruch rein rechtlich gesehen sogar bestehen. Eine Auszahlung erfülle den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruch nicht. (dpa)


 

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