Dürfen Mütter ihr Kind während der Arbeitszeit stillen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Mütter beantragen für die ersten Lebensmonate ihres Kindes Elternzeit. Wer aber bald nach der Geburt wieder in den Beruf einsteigen will, muss dies dann eventuell mit Stillzeiten verbinden. Geht das überhaupt?

Aus rechtlicher Sicht: Ja. Mütter, die ihr Kind stillen, haben Anspruch auf bezahlte Stillpausen. «Dazu gibt es eine Regelung im Mutterschutzgesetz», erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Nach Paragraf 7 müssen Arbeitgeber Mütter in den ersten 12 Monaten nach der Entbindung für Stillzeiten freistellen. «Und zwar für die zum Stillen erforderliche Zeit», sagt Meyer. Im Gesetz ist mindestens eine Zeit von täglich zwei Mal 30 Minuten festgelegt. Trinkt das Kind etwa länger, muss der Arbeitgeber das auf Verlangen der Arbeitnehmerin als Stillzeit akzeptieren.

Grundsätzlich haben Mütter auch die Möglichkeit, zum Stillen nach Hause zu gehen, wenn etwa am Arbeitsplatz keine Möglichkeit dafür besteht.

«Im Gesetz ist weiter geregelt, dass der stillenden Arbeitnehmerin kein Entgeltausfall entstehen darf und dass Stillpausen nicht auf sonstige Pausen angerechnet werden dürfen», so Meyer. Konkret heißt das: Für die Zeit der Stillpausen wird die Arbeitnehmerin bezahlt, und sie darf weiterhin ihre übliche Pause machen.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.