Dürfen Mütter ihr Kind während der Arbeitszeit stillen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Mütter beantragen für die ersten Lebensmonate ihres Kindes Elternzeit. Wer aber bald nach der Geburt wieder in den Beruf einsteigen will, muss dies dann eventuell mit Stillzeiten verbinden. Geht das überhaupt?

Aus rechtlicher Sicht: Ja. Mütter, die ihr Kind stillen, haben Anspruch auf bezahlte Stillpausen. «Dazu gibt es eine Regelung im Mutterschutzgesetz», erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Nach Paragraf 7 müssen Arbeitgeber Mütter in den ersten 12 Monaten nach der Entbindung für Stillzeiten freistellen. «Und zwar für die zum Stillen erforderliche Zeit», sagt Meyer. Im Gesetz ist mindestens eine Zeit von täglich zwei Mal 30 Minuten festgelegt. Trinkt das Kind etwa länger, muss der Arbeitgeber das auf Verlangen der Arbeitnehmerin als Stillzeit akzeptieren.

Grundsätzlich haben Mütter auch die Möglichkeit, zum Stillen nach Hause zu gehen, wenn etwa am Arbeitsplatz keine Möglichkeit dafür besteht.

«Im Gesetz ist weiter geregelt, dass der stillenden Arbeitnehmerin kein Entgeltausfall entstehen darf und dass Stillpausen nicht auf sonstige Pausen angerechnet werden dürfen», so Meyer. Konkret heißt das: Für die Zeit der Stillpausen wird die Arbeitnehmerin bezahlt, und sie darf weiterhin ihre übliche Pause machen.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.