Dürfen Vorgesetzte das Trinkgeld behalten?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Gastronomiefachkräfte rechnen fest damit - aber auch andere Dienstleister bekommen regelmäßig von Kunden Trinkgeld. Aber wer darf das eigentlich behalten? Die Mitarbeiter? Oder kann der Arbeitgeber die Zusatzgroschen einsacken?

«Das darf der Arbeitgeber natürlich nicht behalten», stellt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg, klar. Das Trinkgeld stehe den Mitarbeitern zu. «Das ist ein Geldbetrag, den ein Dritter dem Arbeitnehmer gibt, ohne dass dafür eine bestimmte Leistung erbracht wird.»

Diese Regelung sei auch in der Gewerbeordnung verankert, erklärt der Fachanwalt. «Wenn es eine Kasse gibt, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, das an die Mitarbeiter zu verteilen.» Arbeitnehmer hätten sogar einen Auskunftsanspruch und dürfen erfahren, wie viel in der Kasse ist. Zugleich könne der Arbeitgeber aber nicht verlangen, dass Arbeitnehmer Trinkgeld, das sie bekommen haben, in eine Gemeinschaftskasse einzahlen.

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Konjunkturaussichten für Deutschland hellen sich nach Einschätzung der Bundesbank allmählich auf. Nach dem leichten Plus zu Beginn des laufenden Jahres dürfte die Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal erneut etwas ansteigen.

Von Mai bis Oktober werden Jugendliche und Eltern verstärkt auf die guten Chancen in der dualen Ausbildung aufmerksam gemacht. Ausbildungsbetriebe und Verbände können sich mit eigenen Veranstaltungen und Initiativen beteiligen.

Weniger als vier Wochen vor dem Beginn der Fußball-EM in Deutschland, blicken Branchenverbände mit gemischten Erwartungen auf das Großereignis. Während vor allem der Handel einen positiven Schub erwartet, zeigt sich bei Hotels und Gaststätten teils noch Zurückhaltung. 

Schwarze statt rote Arbeitshose getragen? Was zunächst kleinlich klingt, kann für Beschäftigte ernsthafte Folgen haben. Welche Vorschriften Arbeitgeber bei Kleidung machen dürfen, zeigt ein Urteil.

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im März 2024 gegenüber Februar 2024 um 1,5 Prozent gesunken. Gegenüber dem März 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Gastgewerbeumsatz real 13,3 Prozent niedriger.

Fensterlose Arbeitsplätze mag niemand: Den ganzen Tag ohne Tageslicht zu verbringen, ist nicht gesund und kann die Arbeitsmotivation mindern. Ist es zulässig, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz so von der Außenwelt abgekapselt werden?

Die Umsätze im bayerischen Gastgewerbe sind in den ersten drei Monaten nach Ende der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung auf Speisen gestiegen. Das ist laut Dehoga aber kein Grund zur Entwarnung.

Im ersten Quartal dieses Jahres ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland um gut 400.000 Personen auf 45,8 Millionen zurückgegangen. Zwar ist ein Rückgang in den Monaten Januar bis März saisonal üblich, er fiel aber stärker aus als in den beiden Jahren zuvor.

Knapp einen Monat vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland erwarten die meisten gastgewerblichen Betriebe keine oder nur geringe direkte wirtschaftliche Effekte durch die EM. Die möglichen positiven Effekte für Stärkung des Tourismusstandortes Deutschland seien aber nicht zu unterschätzen.

Mit Berlin und München haben es zwei deutsche Städte unter die zwanzig innovativsten Städte der Welt geschafft. Bei der Entwicklung neuer digitaler Technologien und im Life-Science-Segment nehmen Berlin und München führende Rollen ein, wie aus dem JLL-Report „Innovation Geographies“ hervorgeht.