Eigenen Laptop verwenden – Was gilt im Job?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Menschen besitzen neben ihrem Arbeits-Laptop auch einen privaten Laptop oder Computer. Was, wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsmittel zur Verfügung stellt? Darf der Chef oder die Chefin dann verlangen, dass Beschäftigte den eigenen Laptop oder das private Handy für dienstliche Zwecke nutzen?

«Nein, Arbeitgeber dürfen das nicht verlangen», so Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die notwendigen Arbeitsmittel bereitzustellen, die für die Erfüllung der beruflichen Aufgaben erforderlich sind.

Und auf freiwilliger Basis?

Das sogenannte «Bring Your Own Device»-Prinzip ist nur auf freiwilliger Basis zulässig. Arbeitnehmer sollten dabei laut Meyer jedoch Folgendes beachten: Wenn sie ihre eigenen Geräte freiwillig für die Arbeit nutzen, müssen Aspekte wie Abnutzung und andere Aufwendungen berücksichtigt und gegebenenfalls vom Arbeitgeber ersetzt werden. Dies könnte durch Pauschalbeträge für Aufwandsentschädigungen erfolgen. Zudem sind Sicherheits- und Datenschutzaspekte von großer Bedeutung, da die Nutzung privater Geräte potenzielle Risiken für das Unternehmen mit sich bringen kann, so Meyer. 

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.