Erhalten Reiserückkehrer in Quarantäne weiter Lohn?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer, die in ein erklärtes Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet reisen, wissen, dass sie danach in Quarantäne müssen. Damit ist ein Arbeitsausfall vorprogrammiert. Welche Folgen hat das?

Die besonders ansteckende Delta-Variante des Coronavirus macht Reiseplanung auch im Sommer 2021 zur Herausforderung. Länder, in denen sich die Variante schnell verbreitet, wurden zuletzt zum Virusvariantengebiet erklärt.

Für Reisende kann das zum Worst-Case-Szenario werden: Sie müssen bei Rückkehr zwingend 14 Tage in Quarantäne. Bei einer Rückkehr aus sogenannten Hochinzidenzgebieten kann die Quarantäne frühestens fünf Tage nach Rückkehr durch einen negativen Test beendet werden, sofern man nicht geimpft oder genesen ist.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann das vor Probleme stellen, wenn sie etwa nicht von zu Hause aus arbeiten können. Was gilt zur Entgeltfortzahlung während der Quarantäne?

Anspruch auf Lohnentschädigung

Hier ist grundsätzlich zu unterscheiden: «Wenn ein Gebiet nach der Abfahrt zur Risikoregion wird, kann der Arbeitnehmer nichts dafür», erklärt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür.

Der Lohn muss dann vom Arbeitgeber zwar nicht weiter bezahlt werden. Der Arbeitnehmer erhält aber eine Entgeltzahlung in gleicher Höhe vom Arbeitgeber. Diese wird hinterher vom Staat erstattet. Dieser Anspruch auf Entschädigung ist in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetz geregelt.

Zum Urlaubnehmen während der Quarantäne-Zeit kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht zwingen. Dies könne höchstens einvernehmlich vereinbart werden, sagt Rechtsanwältin Oberthür.

Bei Wissen über Quarantäne entfällt Entschädigung

Ob ein Arbeitnehmer die Entschädigung über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommt, hängt also grundsätzlich davon ab, ob das Reiseziel schon vor Antritt der Reise als ein Gebiet eingestuft wurde, das bei Rückkehr eine Quarantäne nach sich zieht.

Bei einer vermeidbaren Reise in ein solches Gebiet entfällt die Entschädigung. «Maßgeblich ist das Datum der Abfahrt», so Oberthür. Wer sich bewusst für ein Risikogebiet entscheidet, könnte gegen die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstoßen, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der Arbeitsausfall durch die Quarantäne nach der Rückkehr ist dann bei Abfahrt bereits abzusehen.

Arbeitgeber darf Reisen nicht verbieten

Verbieten darf der Arbeitgeber das Reisen in ein Risikogebiet beziehungsweise Virusvariantengebiet nach Meinung von Nathalie Oberthür allerdings nicht. Die Arbeitsrechtsexpertin sieht hierfür keine Rechtsgrundlage, auch wenn die Situation derzeit strittig ist.

Eine aktuelle Übersicht über die internationalen Risikogebiete findet sich auf der Website des Robert-Koch-Instituts.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.