Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will die Sachbezugswerte für Verpflegung zum 1. Januar 2027 erhöhen. Der monatliche Wert soll von derzeit 345 Euro auf 355 Euro steigen. Für Mittag- und Abendessen sind künftig jeweils 141 Euro im Monat vorgesehen, für das Frühstück 73 Euro.
Die Änderungen sind Teil der Siebzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Der Entwurf liegt dem Bundesrat vor. Das Bundesministerium erlässt die jährliche Änderungsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates.
Umgerechnet auf den Kalendertag entspricht der vorgesehene Monatswert einem Sachbezugswert von 4,70 Euro für ein Mittag- oder Abendessen und 2,43 Euro für ein Frühstück. Der tägliche Gesamtwert für Verpflegung beträgt damit 11,83 Euro.
Essenszuschuss kann 2027 auf bis zu 7,80 Euro steigen
Die geplante Erhöhung wirkt sich auch auf arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten aus. Nach den Regelungen des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs kann eine Mahlzeit unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Sachbezugswert bewertet werden, wenn der Zuschuss des Arbeitgebers diesen Wert um nicht mehr als 3,10 Euro übersteigt.
Auf Grundlage des für 2027 vorgesehenen Sachbezugswerts von 4,70 Euro ergibt sich damit für Mittag- oder Abendessen ein Zuschuss von bis zu 7,80 Euro pro Arbeitstag. Beim derzeitigen Sachbezugswert von 4,57 Euro liegt dieser Betrag bei 7,67 Euro.
Für die Anwendung gelten weitere Voraussetzungen. Tatsächlich muss arbeitstäglich eine Mahlzeit erworben werden. Je Mahlzeit kann lediglich ein Zuschuss arbeitstäglich beansprucht werden, zudem darf der Zuschuss den tatsächlichen Preis der Mahlzeit nicht übersteigen. Für Arbeitnehmer mit bestimmten Auswärtstätigkeiten gelten Einschränkungen.














