Faktenblatt zur Überbrückungshilfe II

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Inhalte der zweiten Phase der Überbrückungshilfe in einem kurzen Faktenblatt zusammengefasst. Anträge für diese zweite Antragsphase für die Monate September bis Dezember sind seit 21. Oktober möglich.

Unternehmen, die Corona-bedingt mit erheblichen Umsatzeinbußen zu kämpfen haben, mit der verlängerten Überbrückungshilfe weiterhin Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten von bis zu 50.000 Euro pro Monat bis zum Jahresende erhalten. Antragsberechtigt sind Betriebe, die im Zeitraum von April bis August 2020 entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Vergleich zu den entsprechenden Monaten im Vorjahr erlitten haben, oder die in diesem Zeitraum insgesamt im Durchschnitt ein Umsatzminus von mindestens 30 Prozent verzeichneten. Bislang war nur antragsberechtigt, wer im April und Mai einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr nachweisen konnte.


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Gäste, Mitarbeiter, Hoteliers und Gastronomen wollen in der Corona-Krise Sicherheit. Covid-19-Schnelltests, sog. Antigen-Test, können in kürzester Zeit größere Klarheit schaffen. Die Anleitung zur Durchführung von Schnelltests muss durch geschultes oder ärztliches Personal erfolgen, zum Beispiel durch eine betriebsärztliche Betreuung.
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