Für mehr Sicherheit im Betrieb: Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte als Grundlage

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob im Büro, im Geschäft, in der Werkstatt oder auf der Baustelle, an Arbeitsplätzen aller Art kommen elektrische Geräte zum Einsatz. Tatsächlich geht es ohne sie oft gar nicht. Und trotzdem bergen sie auch Risiken. Wenn der Toaster nämlich plötzlich anfängt zu qualmen oder man von der Steckerleiste einen Stromsch lagbekommt, kommt es schnell zu Verletzungen, und die sollten am Arbeitsplatz schließlich unbedingt vermieden werden. Wie stellt man also sicher, dass diese elektrischen Geräte einwandfrei funktionieren und gleichzeitig auch noch sicher sind?

Warum die Prüfung Pflicht ist

An dieser Stelle kommt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung ortsveränderlicher Geräte ins Spiel. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass ihre Geräte keine Gefahr für Mitarbeiter und Angestellte darstellen. Ausnahmen gibt es dabei nicht, denn die Pflicht gilt laut DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) für jedes gewerbliche Unternehmen in Deutschland. Sie nimmt dabei Bezug auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln regelt. Dass die elektrischen Geräte sicher und ordnungsgemäß funktionieren, ist dabei natürlich im Interesse der Mitarbeiter und Arbeitnehmer zugleich. Geschieht am Arbeitsplatz ein Unfall, haftet unter Umständen der Arbeitgeber. War den Führungskräften beispielsweise bereits bewusst, dass eine Maschine in einer Werkstatt einen Defekt hatte, und wird sie dann weiter genutzt, bis ein Arbeitnehmer eine Verletzung erleidet, haftet der Arbeitgeber. Es drohen hohe Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes und in manchen Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen im Betrieb. Die Prüfung ist damit im Interesse aller Beteiligten.

Was unter “ortsveränderlich” zu verstehen ist

Der Begriff “ortsveränderlich” mag auf den ersten Blick kompliziert klingen, doch er bezeichnet lediglich alle elektrischen Betriebsmittel, die während des Betriebs leicht an einen anderen Ort gebracht werden können. Dazu gehören zum Beispiel Geräte, die weniger als 25 Kilogramm wiegen, oder solche, die keine feste Verbindung zur Stromversorgung haben. Das sind die typischen Alltagshelfer wie der Laptop, der Wasserkocher in der Teeküche, der Drucker im Büro oder auch die Kabeltrommel auf der Baustelle. Selbst Bohrmaschinen oder die Baustellenleuchte fallen unter diese Kategorie. Der Check ist also nicht nur etwas für große Maschinen, sondern betrifft fast jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe.

In drei Schritten zur Sicherheit

Die Prüfung selbst ist ein Prozess, der aus drei Schritten besteht und nur von einer „befähigten Person“ durchgeführt werden darf, die nach der DIN VDE 0701-0702 geschult ist. Zunächst führt diese Person die Sichtprüfung durch. Hat das Kabel einen Knick oder sind womöglich Risse im Gehäuse zu sehen? Alle sichtbaren Mängel müssen sofort erkannt werden, denn sie sind oft der erste Hinweis auf eine größere Gefahr. Nach der Sichtprüfung werden der Schutzleiterwiderstand und der Isolationswiderstand gemessen, damit Stromschläge ausgeschlossen werden können. Im letzten Schritt folgt die Funktionsprüfung, Dabei geht es darum, zu prüfen, ob das Gerät so funktioniert, wie es soll. Erst wenn alle drei Schritte erfolgreich absolviert wurden, gilt das Gerät als sicher. Das Ergebnis wird dann in einem Prüfprotokoll festgehalten. Ein Prüfsiegel am Gerät zeigt, dass es geprüft und für sicher befunden wurde. Letztlich ist die Prüfung nach DGUV V3 eine Investition in die Sicherheit aller, denn sie schützt vor Unfällen, bewahrt vor teuren Schäden und schafft ein sicheres Arbeitsumfeld, dem alle vertrauen können.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Meta nutzt öffentliche Beiträge auf Facebook und Instagram, um seine KI zu schulen. Was Sie verhindern können, was dabei wichtig ist - und wie es mit WhatsApp aussieht.

Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag – im Mai stehen einige Feiertage an. Doch gerade bei Minijobbern, die nicht an jedem Tag der Woche arbeiten, kann das Fragen zu den Themen Gehalt und Arbeitszeiten aufwerfen. Was gilt?

Eine Umfrage unter Personalentscheidern zeigt, dass viele Unternehmen weiterhin auf Anwesenheitspflichten setzen. Gleichzeitig nennen Befragte konkrete Faktoren, die die freiwillige Rückkehr ins Büro beeinflussen.

Die Arbeitskosten im Gastgewerbe in Deutschland sind bis zum Jahr 2025 auf 27,40 Euro je Arbeitsstunde gestiegen. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Im Jahr 2020 hatten die Kosten noch bei 20,90 Euro gelegen. Daraus ergibt sich ein Anstieg um 31,1 Prozent innerhalb von fünf Jahren.

Wegen der weltweiten Krisen wollen die Unternehmen in Deutschland nach Angaben des Ifo-Instituts mehr Stellen abbauen. Das entsprechende Beschäftigungsbarometer sank im März um mehr als zwei Punkte auf den niedrigsten Wert seit fast sechs Jahren.

Deutschland zählt zu den Ländern mit den höchsten Arbeitskosten in der EU. Im vergangenen Jahr verteuerte sich die Arbeitsstunde weiter. Wie steht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn da?

Bungalow oder Einfamilienhaus mit Obergeschoss? Diese Grundsatzentscheidung prägt Raumaufteilung, Grundstücksnutzung und Wohnkomfort über Jahre. Beide Bauformen haben klare Vorteile – doch sie unterscheiden sich stark in Platzbedarf und Alltagstauglichkeit. Dieser Ratgeber zeigt, welche Lösung zu welcher Lebensphase passt und hilft, 2026 die richtige Wahl zu treffen.

Eine aktuelle Studie zur Außengastronomie zeigt, dass Kartenzahlung von Gästen überwiegend positiv bewertet wird. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, haben 79 Prozent der Befragten bereits einen Besuch in einem saisonalen Gastronomiebetrieb eingeplant, während 77 Prozent die Möglichkeit zur Kartenzahlung grundsätzlich begrüßen.

Die Stimmung der deutschen Verbraucher ist vor allem wegen der Folgen des Iran-Krieges schlecht. Die Einkommenserwartungen sind eingebrochen, Inflationsängste machen sich breit und drücken auf die Kauflaune.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 72 Prozent der deutschen Unternehmen die Frauenförderung organisatorisch verankert haben, wobei in fast jedem zweiten Betrieb die Geschäftsführung direkt zuständig ist.