Gerichtsurteil: Rückzahlung von Fortbildungskosten nicht immer rechtens

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für Fortbildungen von Arbeitnehmern kommt nicht selten der Arbeitgeber auf. Kündigt ein Mitarbeiter daber innerhalb einer vereinbarten Bindungsfrist, muss er die Fortbildungskosten erstatten. Dafür werden vorab Klauseln vereinbart. Die können aber unwirksam sein, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 1 Sa 503/19) zeigt. Die Klausel muss nach dem Grund des Ausscheidens differenzieren.

In dem verhandelten Fall, auf den der Bund-Verlag auf seinem Blog für Betriebsräte verweist, ging es um einen Krankenpfleger, der eine Weiterbildung absolviert hatte. Für den Lehrgang war er für insgesamt 670 Stunden freigestellt, erhielt aber weiterhin eine Vergütung in Höhe von 15 200 Euro. Der Lehrgang kostete zusätzlich 5300 Euro.

Als der Arbeitnehmer kündigte, verlangte sein Arbeitgeber die Rückzahlung aller Kosten in Höhe von 20 500 Euro. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage des Arbeitgebers ab. Die Rückzahlungsklausel war ausschließlich an eine Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers innerhalb der Bindungsfrist gekoppelt. Die Bindungsfrist bezeichnet die Zeit, für die sich der Arbeitnehmer nach einer bezahlten Fortbildung an den Arbeitgeber binden muss.

Eine solche Klausel muss nach Ansicht des Gerichts aber nach dem Grund des Ausscheidens differenzieren. Selbst wenn der Arbeitnehmer kündigt, kann das in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen - zum Beispiel, wenn es um Mobbing geht. Das sei bei der vorliegenden Klausel nicht berücksichtigt worden. Sie war entsprechend unwirksam.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.