Gibt es einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine kurze Absprache und los geht's mit dem Arbeitsverhältnis? Das ist tatsächlich erlaubt, allerdings vor allem dann ungünstig, wenn es zu einem Streit oder noch schlimmer zu einer Klage kommt. Vor Gericht müssen die Streitparteien die Vereinbarungen, auf die sie sich berufen, nämlich beweisen. 

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag schafft für alle Parteien Klarheit und ist deshalb unbedingt zu empfehlen, informiert die Arbeitnehmerkammer Bremen im Magazin «BAM» (PDF). Doch es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages verpflichtet. 

Wesentliche Vertragsbedingungen müssen schriftlich festgehalten werden

Aber: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich oder in Textform elektronisch ausgehändigt oder übermittelt zu bekommen – bis spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. 

Zu den wesentlichen Vertragsbedingungen gehören unter anderem: Name und Anschrift der Vertragsparteien, Charakterisierung der zu leistenden Tätigkeit, Arbeitszeit und ein Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Befristungen müssen bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses niedergeschrieben werden.

Alle wesentlichen Vertragsbedingungen finden sich im Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (kurz: Nachweisgesetz). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.