Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es nicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Oberschenkel kleben am Stuhl fest, die Hand flutscht schwitzend von der Maus: Muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Hause schicken, wenn es am Arbeitsplatz sehr heiß ist?

In der Regel erst einmal nicht, erklärt der DGB Rechtsschutz. Grundsätzlich gibt es demnach kein «Hitzefrei».

Arbeitgeber haben nach Paragraf 618 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwar gewisse Schutzpflichten gegenüber ihren Mitarbeitern. Die Hürden seien aber hoch, heißt es beim DGB Rechtsschutz: Allein die Tatsache, dass jemand Hitze als unangenehm empfindet, ist noch kein Verstoß des Arbeitgebers gegen diese Schutzpflichten.

Maximal 26 Grad - mit Ausnahmen

Etwas konkreter regelt die Arbeitsstättenverordnung, wie heiß es am Arbeitsplatz sein darf. Demnach muss die Temperatur «gesundheitlich zuträglich» sein. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sehen eine Raumhöchsttemperatur von 26 Grad vor.

Liegt die Außentemperatur aber darüber, darf ausnahmsweise auch die Lufttemperatur im Innenraum höher sein. In der Regel muss der Arbeitgeber erst bei über 30 Grad Celsius Lufttemperatur im Raum tätig werden und zusätzliche Maßnahmen ergreifen.

Gegenmaßnahmen von Jalousien bis zu kalten Getränken

Dazu zählen etwa Jalousien, eine ausreichende Lüftung in den Morgenstunden, Ventilatoren oder mobile Klimaanlagen. Nicht zuletzt können Arbeitszeiten angepasst werden. Hier muss jedoch gegebenenfalls der Betriebsrat zustimmen. Sollte all das nicht möglich sein, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, Getränke bereitzustellen oder Kleidungsvorschriften zu lockern.

Erst bei 35 Grad Raumtemperatur geht man davon aus, dass die Arbeit nicht mehr möglich ist. Dann können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber immer noch nicht einfach nach Hause gehen. Sie müssen dann etwa gegebenenfalls auf andere Räumlichkeiten ausweichen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.