Homeoffice statt Büro: Jeder fünfte Berufstätige würde umziehen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Haus im Grünen, kürzere Wege zu den Verwandten oder mehr Platz für weniger Geld: Jeder fünfte Berufstätige (21 Prozent) würde umziehen, wenn er in Zukunft größtenteils im Homeoffice arbeiten könnte. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.503 Erwerbstätigen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Am größten ist der Wunsch zum Umziehen bei den jüngeren Berufstätigen. Unter den 16- bis 24-Jährigen erwägt mehr als jeder Dritte (35 Prozent) einen Umzug. Bei den 25- bis 34-Jährigen sind es knapp drei von zehn (29 Prozent). Am geringsten ist die Umzugsneigung bei älteren Berufstätigen zwischen 45 und 59 Jahren (15 Prozent) sowie ab 60 Jahren (11 Prozent).

„In der Corona-Krise hat flexibles Arbeiten einen kräftigen Schub erfahren und wird auch nach der Pandemie die neue Normalität in der Arbeitswelt prägen. Durch den dauerhaften Trend zum Homeoffice sind viele Berufstätige weniger stark auf einen Wohnort in der Nähe des Arbeitgebers angewiesen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Der Homeoffice-Boom stellt nicht nur neue Anforderungen an Beschäftigte und Arbeitgeber, er kann auch Druck von stark verdichteten Städten nehmen und mäßigend auf die Wohnkosten wirken.“

Wer Homeoffice machen darf und dann umzuziehen will, möchte damit vor allem seine Wohnsituation verbessern. Vier von zehn (39 Prozent) nennen als möglichen Umzugsgrund, im Grünen wohnen zu wollen. Dem steht ein Viertel gegenüber, das in einer attraktiveren Stadt wohnen möchte (23 Prozent). Drei von zehn (28 Prozent) wollen näher bei Freunden oder der Familie sein und würden deshalb umziehen, wenn sie überwiegend im Homeoffice arbeiten könnten.

Neben Wohnlage und sozialen Kontakten spielen auch finanzielle Überlegungen eine Rolle. Jeder Fünfte möchte in diesem Fall Miete sparen (20 Prozent) oder mehr Wohnraum für weniger Geld zur Verfügung haben (19 Prozent). Nur 1 Prozent gibt an, umziehen zu wollen, um ein eigenes Arbeitszimmer einrichten zu können.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.