Hotels und Restaurants zahlten 2020 bundesweit am wenigsten pro Arbeitsstunde

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Nach wie vor bestehen in Deutschland starke regionale Unterschiede bei den Kosten, die Arbeitgeber für eine geleistete Arbeitsstunde zahlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lassen sich nach den jüngsten verfügbaren Vergleichszahlen für das Jahr 2020 nicht mehr vorrangig Ost-West-Unterschiede ausmachen, sondern drei Ländergruppen mit jeweils ähnlich hohen Arbeitskosten unterscheiden. Im Vergleich der einzelnen Bundesländer waren die Arbeitskosten in Hamburg mit 42,85 Euro je geleistete Stunde am höchsten, gefolgt von Hessen mit 40,29 Euro. Im Bundesdurchschnitt betrugen die Arbeitskosten je Stunde 37,17 Euro.

Am niedrigsten waren die Arbeitskosten im Jahr 2020 noch immer in den ostdeutschen Flächenländern. Hier zahlten Arbeitgeber je geleistete Arbeitsstunde zwischen 29,27 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und 31,07 Euro in Brandenburg. Eine mittlere Gruppe bildeten die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Hier reichte die Spanne von 34,02 Euro in Schleswig-Holstein bis 36,82 Euro in Nordrhein-Westfalen. Die Länder mit den höchsten Arbeitskosten waren Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und die Stadtstaaten, wo die Kosten je Stunde zwischen 38,02 Euro in Bremen und 42,85 Euro in Hamburg lagen. Damit haben sich die klaren Ost-West-Unterschiede bei den Arbeitskosten aus der vorangegangenen Arbeitskostenerhebung des Jahres 2016 in ein differenzierteres Bild gewandelt.

Die Zuordnung der Bundesländer zu den Kategorien mit den höchsten und den niedrigsten Arbeitskosten je geleistete Stunde über alle Wirtschaftsabschnitte spiegelt sich auch in den meisten Wirtschaftsabschnitten. 

 

Branchenvergleich: Niedrigste Arbeitskosten in der Gastronomie mit 20,57 Euro je Stunde

Neben den regionalen Unterschieden zeigen sich auch deutliche Unterschiede bei den Arbeitskosten nach Wirtschaftszweigen. Die geringsten Arbeitskosten wiesen die Bereiche mit einem hohen Niedriglohnanteil aus, nämlich die Gastronomie (20,57 Euro je geleistete Arbeitsstunde), die Beherbergung (21,46 Euro) sowie der Bereich „Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau“ (21,90 Euro).

Mehr als dreimal so hohe Arbeitskosten als in diesen Branchen wiesen am oberen Ende der Bereich „Kokerei und Mineralölverarbeitung“ (66,68 Euro) sowie die Rundfunkanstalten (74,51 Euro) aus. Auffällig ist in diesen beiden Branchen der hohe Anteil der Arbeitskosten, der in die betriebliche Altersversorgung fließt: So zahlten Arbeitgeber in der „Kokerei und Mineralölverarbeitung“ durchschnittlich 13,9 % des Arbeitnehmerentgelts in die betriebliche Altersversorgung ihrer Beschäftigten, bei den Rundfunkanstalten lag der Anteil sogar bei 20,1 Prozent. Das waren im Branchenvergleich die mit Abstand höchsten Anteile. Zum Vergleich: Im Einzelhandel gingen gerade einmal 0,4 Prozent des Arbeitnehmerentgelts in eine betriebliche Altersversorgung.

Struktur der Arbeitskosten: weniger Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung

Verglichen mit der Zusammensetzung der Arbeitskosten im Jahr 2016 fallen die vergleichsweise geringeren Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung auf: Im Jahr 2020 zahlten die Betriebe auf Vollzeitstellen gerechnet 233 Euro für die Aus- und Weiterbildung. Das waren 8,3 Prozent oder 21 Euro weniger als im Jahr 2016. Dies kann unter Umständen auf coronabedingt eingeschränkte Weiterbildungsmöglichkeiten im Jahr 2020 zurückzuführen sein. Der Effekt ist in einem Großteil der Wirtschaftsabschnitte zu beobachten. Am stärksten waren die Rückgänge im Bereich „Verkehr und Lagerei“ (-41,4 Prozent) und im Gastgewerbe (-23,7 Prozent), während unter anderem im Bergbau (+10,2 Prozent) und im „Gesundheits- und Sozialwesen“ (+8,8 Prozent) entgegen dem Trend sogar Anstiege zu verzeichnen waren.

Zusammensetzung der Arbeitskosten und coronabedingte Besonderheiten

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (unter anderem Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage), Sachleistungen sowie die Bruttoverdienste der Auszubildenden. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.

Das Jahr 2020 war stark durch coronabedingte Kurzarbeit beziehungsweise temporäre Betriebsschließungen geprägt. Diese Maßnahmen wirken sich auf die Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde, den zentralen Indikator der Arbeitskostenerhebung, weitgehend neutral aus, da sowohl das an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlte Kurzarbeitergelt im gemeldeten Arbeitnehmerentgelt nicht enthalten ist als auch die durch Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden nicht zu den geleisteten Stunden zählen. Analog verhält es sich bei temporären Betriebsschließungen.

Arbeitskostenerhebung und Ergebnisse der Jahresschätzung Arbeitskosten

Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus der alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführten Arbeitskostenerhebung. Die Erhebung bietet regional und nach Wirtschaftsbereichen tief gegliederte Ergebnisse zu Arbeitskosten und deren Bestandteilen. Ein zentraler Indikator sind die Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde.

Für die Jahre zwischen den Arbeitskostenerhebungen werden die Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde auf Basis der Ergebnisse der letzten Arbeitskostenerhebung fortgeschätzt. Sobald die aktuellen Ergebnisse aus der Arbeitskostenerhebung 2020 vorliegen, werden die Ergebnisse der Jahresschätzungen 2017, 2018 und 2019 revidiert und die Jahresschätzung 2021 auf Basis der Arbeitskostenerhebung 2020 neu geschätzt.


 

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