Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eigentlich weiß man bei einem befristeten Arbeitsverhältnis genau, von wann bis wann man in einem Unternehmen tätig sein wird. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden? Etwa wenn die Stelle nicht so ist, wie der Arbeitnehmer sie sich vorgestellt hat - oder wenn der Arbeitgeber mit der Leistung des Arbeitnehmers nicht zufrieden ist?

Grundsätzlich ist die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages nicht möglich, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley. Zumindest nicht, wenn dazu nichts im Vertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag geregelt ist. Das ergibt sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.

«Die meisten befristeten Arbeitsverträge enthalten allerdings Regelungen, wonach die ordentliche Kündigung auch während der Befristung möglich ist», so Schulze Zumkley. Arbeitnehmer sollten sich diese Regelungen zu Kündigungsfristen vor Vertragsabschluss genau anschauen, um rechtliche Konflikte mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.

Und was ist mit der außerordentlichen Kündigung?

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann nicht durch Vertragsklauseln ausgeschlossen werden und ist immer möglich - egal ob, der Vertrag befristet ist oder nicht. Dies gilt laut Schulze Zumkley sogar, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass eine außerordentliche Kündigung ausgeschlossen ist: Denn das Recht zur außerordentlichen Kündigung kann grundsätzlich nicht außer Kraft gesetzt werden. 

Für die außerordentliche Kündigung ist jedoch immer ein wichtiger Grund erforderlich. Dieser liegt etwa vor, wenn ein Arbeitnehmer stiehlt, beleidigt oder bei der Arbeitszeit betrügt. Auch Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Spesenabrechnungen oder vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit führen immer wieder zu außerordentlichen Kündigungen, so Schulze Zumkley. Erfolgt eine entsprechende Pflichtverletzung, kann ein wichtiger Grund an sich gegeben sein. Ob das den Arbeitgeber auch unter den konkreten Umständen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.