Kein Arbeitslosengeld: Eigenkündigung muss begründet werden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer selbst kündigt, bekommt von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Es sei denn, man kann einen wichtigen Grund angeben. Dabei reicht es aber nicht, sich auf eine Verschwiegenheitserklärung mit dem ehemaligen Arbeitgeber zu berufen. Das zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart (Az.: S 21 AL 4798/19), über die der Bund-Verlag informiert.

Gründe für Kündigung vertraulich

Der Fall sah so aus: Ein Arbeitnehmer kündigte sein Arbeitsverhältnis, meldete sich arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld. Er begründete seine Kündigung damit, dass er sich nicht mehr mit seinem Arbeitgeber habe identifizieren können. Wegen einer Geheimhaltungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber könne er aber keine Details angeben. Für die Arbeitsagentur jedoch zählte das nicht als wichtiger Grund, sie verhängte eine Sperrzeit von 12 Wochen.

Für das Gericht war die Entscheidung der Arbeitsagentur nachvollziehbar. Üblicherweise muss die Agentur beweisen, warum kein wichtiger Grund vorliegt. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn die Umstände, die für den wichtigen Grund sprechen, im Verantwortungsbereich der arbeitslosen Person liegen. Im Sozialgesetzbuch III (Paragraf 159 Abs. 1 Satz 3) ist festgelegt, dass die Beweislast dann beim Arbeitslosen liegt.

Das sah das Sozialgericht in dem verhandelten Fall gegeben. Anhand der allgemein gehaltenen Angaben des Klägers war es nicht davon überzeugt, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung vorlag.

Geheimhaltungsvereinbarung mit Folgen

Wer eine Geheimhaltungsvereinbarung mit einem Arbeitgeber eingeht, muss vorab abwägen, welche Folgen das haben kann. Darunter fällt auch die Tatsache, dass die Vereinbarung den Nachweis eines wichtigen Grundes für die Kündigung unmöglich machen kann.

Die Beweislast könne ein Versicherter nicht durch eine freiwillig eingegangene Vertraulichkeitsvereinbarung auf die Arbeitsagentur und demnach auf die Versichertengemeinschaft umkehren, befand das Gericht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Januar 2026 real weniger Umsatz erzielt als im Vormonat und im Vorjahresvergleich. Sowohl Beherbergung als auch Gastronomie verzeichneten laut Destatis Rückgänge.

Das Gastgewerbe verzeichnet laut DATEV im Februar 2026 einen leichten Umsatzrückgang, während die Löhne überdurchschnittlich steigen. Insgesamt bleibt die Entwicklung im Mittelstand verhalten.

Beim Ausbildungsbotschafter-Tag des DEHOGA Bayern in Nürnberg wurden 27 Botschafter ernannt und 13 Betriebe ausgezeichnet. Zudem wurden Ausbildungszahlen, internationale Projekte und Maßnahmen vorgestellt.

Die aktuellen Daten des Datev Mittelstandsindex für März 2026 belegen einen stagnierenden Aufschwung und sinkende Umsätze bei Kleinstunternehmen. Parallel dazu belasten deutlich steigende Lohnkosten bei leicht sinkenden Beschäftigungszahlen die Bilanz des Mittelstands.

In Altrip hat der DEHOGA Rheinland-Pfalz die Landesjugendmeister 2026 im Gastgewerbe ausgezeichnet. 24 Auszubildende traten in mehreren Disziplinen gegeneinander an.

Klimaschutz mit Messer und Gabel: Was wir essen, hat immensen Einfluss auf unsere CO2-Bilanz. Experten haben überraschende Daten zusammengetragen – und halten ein ambitioniertes Ziel für möglich.

Sie wollen offene Stellen schnell bekannt machen? Verleihen Sie Ihrer Ausschreibung mit einer Veröffentlichung im Tageskarte-Newsletter und auf der Tageskarte-Webseite FÜR NUR 199 EURO jetzt zusätzlichen Schwung. 13.500 echte Abonnenten jetzt einfach und direkt ansprechen.

Die GEMA erinnert Veranstalter daran, fehlende Setlisten für Live-Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 bis zum 20. März 2026 einzureichen. Ohne Musikfolge kann eine Nachberechnung erfolgen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist 2025 um über zehn Prozent gestiegen. Besonders das Gastgewerbe kämpft mit einer hohen Ausfallrate und gehört zu den am stärksten betroffenen Branchen.

Auszubildende Köche und Köchinnen haben bei den Niedersächsischen Jugendmeisterschaften ihr Können unter Beweis gestellt und dabei auch die Ausbilder überrascht. Die Motivation für die Teilnahme an dem Wettbewerb ging bei den einzelnen Teilnehmern weit auseinander.